Donauschatz: Exekutive delegiert an das Fundamt

Die 130.000 Euro haben noch immer keinen Besitzer. Jetzt übernimmt das Fundamt von der Polizei.
Magistrat muss jetzt weiter ermitteln. Rathaus-Beamte sprechen von einer "komplizierten Sache".

Der kuriose Geldfund in der Alten Donau beschäftigt weiter die Behörden. Wie berichtet wurden vor neun Tagen 130.000 Euro in diversen Banknoten im Wasser gesichtet und von Tauchern geborgen. Bis dato meldete sich kein (seriöser) Besitzer für den Donauschatz.

Vielmehr spekulierten Kriminalisten aus Wien und Niederösterreich, dass das Vermögen aus einem Geldwäsche-Fall oder einem Bankraub stammen könnte. Doch diese Spuren verliefen im Sand. Vergangenen Samstag schloss die Exekutive den Fall ab. Ein Pensionist – er wurde von einem Radfahrer beobachtet – habe das Geld ins Wasser geworfen. Die Polizei erklärte den Fall zur Fundsache und delegierte die Angelegenheit am Montag an das Fundservice des Wiener Magistrats. Diese Behörde muss jetzt weiter ermitteln.

"Weder das Geld noch der Akt sind bei uns eingelangt", erklärte MA 48-Sprecherin Ulrike Volk gegenüber der APA am Montag. Doch so lange der hohe Geldbetrag nicht in der Stadtkasse eingelangt ist, gibt es keine Recherchen.

NÖ-Polizei macht weiter

Grundsätzlich müssen die Beamten des Fundservice idente Schritte wie die Polizei setzen. Volk dazu: "Ist es ein Fund? Gibt es einen Finder? Gibt es einen Besitzer?" Nachsatz: "Sollte sich jemand melden, dann wird die Prüfung eine komplizierte Sache." Während die Wiener Polizei den Akt geschlossen hat, ermitteln NÖ-Kollegen weiter.

Sollte sich der Besitzer melden, dann könnten die Finder – zwei Studenten – privatrechtlichen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Meldet sich in einem Jahr kein Besitzer, dann können die Finder das Eigentum beanspruchen.

Zu hinterfragen gilt es aber auch, warum mehrere Anrufer bei der Polizei – sie behaupteten fälschlicherweise die Besitzer der 130.000 Euro zu sein – nicht angezeigt werden. Polizeisprecher Thomas Keiblinger erklärt: "Durch die Anrufe wurde niemand geschädigt. Und das wäre zu dünn für eine Anklage."

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