Diskriminierung: Mann durfte sich ohne seine Freundin keine Dessous anschauen

Der Blick auf die Models und der Einkauf in einem Wiener Kaufhaus blieben dem Beamten verwehrt.
Wiener wurde bei Modenschau abgewiesen. „Männerverbot“ ist laut Anwältin unzulässig.

Günter S. kauft gerne Dessous für seine Freundin. Und er schaut sie sich gerne an. Mitte November blieben ihm beide Vergnügen in einem Kaufhaus in der Wiener Innenstadt verwehrt: Weil er alleine zu einer Dessous-Modenschau kam, wurde er am Eingang abgewiesen.

Ihm müsse klar sein, soll die Empfangsdame zu ihm gesagt haben, dass unbegleitete Herren nicht zugelassen seien. Immerhin sei das eine "Ladys’ Night". In der Einladung, die S. und seine Freundin per eMail erhalten haben, stand von einem Männerverbot aber nichts.

"Ungustlvermutung"

S. hatte sich und seine Lebensgefährtin für die Veranstaltung angemeldet – nur hatte sie kurzfristig doch keine Zeit. Was den Beamten aus Wien am meisten ärgert: "Die Dame am Eingang hat mich von oben bis unten gemustert als würde ich etwas im Schilde führen. Als sich dann noch der Sicherheitsmann eingemischt hat, bin ich gegangen." Er könne sich denken, warum man ihn nicht hineingelassen habe. "Gilt für alleinstehende Männer etwa die ‚Ungustlvermutung‘?", scherzt er.

Die Marketing-Sprecherin des Kaufhauses möchte auf KURIER-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Auf ein empörtes Facebook-Posting des Betroffenen kam eine Entschuldigung: "Sehr geehrter Herr S., es tut uns sehr leid! Es hat sich hierbei um eine Ladies Night gehandelt. Wir freuen uns darauf Sie in Zukunft bei einer Veranstaltung in unserer Herren Abteilung begrüßen zu dürfen!"

Kein Schutzbedürfnis

Laut einem neuen Gutachten der Gleichbehandlungskommission des Bundes muss Männern und Frauen der Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu gleichen Konditionen offen sein. Das bedeutet das Ende für Vergünstigungen für Frauen bei "Ladys’ Nights" – der KURIER berichtete.

Es gebe Ausnahmen, bei Veranstaltungen nur Frauen einzuladen, sagt Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser. In diesem konkreten Fall gebe es aber keine sachliche Rechtfertigung dafür.

"Das Wesen der Veranstaltung ist nicht auf Frauen zugeschnitten – schließlich kaufen bekanntlich auch Männer Unterwäsche", erklärt sie. Ein "Schutzbedürfnis" der Dessous-Models vor Männer-Blicken sei ebenfalls nicht gegeben. Groser geht davon aus, dass die Kommission den Vorfall als Diskriminierung beurteilen würde.

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