Diskriminierung bei Semestertickets: Wiener Linien rechtskräftig zur Zahlung verurteilt
Die Wiener Linien verlangen von Studierenden mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens 150 Euro für das Semesterticket, während Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien hierfür nur 75 Euro bezahlen müssen. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleichbehandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.
Ticketerstattung.at forderte in einer Musterklage konkret die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Semesterticket für die erlittene persönliche Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb. Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich über 3000 Studierende dem Sammelverfahren angeschlossen. Die Summe der erhobenen Rückforderungen beläuft sich auf derzeit über vier Millionen Euro. Betroffen von der Ungleichbehandlung sind alle Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien.
Die Plattform ticketerstattung.at wurde von der Scrimber IT-Service GmbH ins Leben gerufen. „Wir haben in erster und zweiter Instanz vollumfänglich gewonnen und freuen uns, dass die Gerichte unserer Rechtsansicht folgen“, sagt Constantin Gulner, Geschäftsführer von Scrimber. Die Planungen für das Sammelverfahren laufen schon seit 2020. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Dezember 2021 haben die Wiener Linien Berufung erhoben, sodass der Rechtsstreit beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängig wurde. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der zweiten Instanz zur Gänze bestätigt, eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich.
Die Teilnahme auf der Plattform ticketerstattung.at ist weiterhin möglich. Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die ein oder mehrere Semestertickets um 150 Euro erworben haben, können sich dem Verfahren anschließen. Sobald die Wiener Linien die Ansprüche überwiesen haben, werden 73% des Betrags an die Studierenden ausbezahlt. Der Rest verbleibt bei der Plattform für die erfolgte Übernahme des Prozesskostenrisikos sowie den administrativen Aufwand bei der Durchsetzung der Ansprüche. “Wir hoffen, den Studierenden bald ihre Ansprüche überweisen zu können“, heißt es von der Plattform.
Die Wiener Linien bestätigten am Donnerstag das Urteil in einer Stellungnahme. „Das Berufungsurteil liegt uns seit gestern Abend vor und wird nun von uns geprüft“, hieß es gegenüber der APA.
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