Die Patientenanwälte plagen Geldsorgen
Es ist eine Komplikation, die selbst bei größter Sorgfalt des Arztes passieren kann: Wegen einer Erweiterung der Hauptschlagader musste Hans T. (Name geändert) dringend eine Aorten-Prothese eingesetzt werden. Bei dem Eingriff kam es zu einer Schädigung von Nervengewebe im Rückenmark. Seitdem leidet T. an einer teilweisen Querschnittlähmung.
Das behandelnde Spital konnte nicht haftbar gemacht werden. Wie in solchen Fällen vorgesehen, kam daher der Patienten-Entschädigungsfonds der Wiener Patientenanwaltschaft ins Spiel. Aus seinen Mitteln erhielt T. einen fünfstelligen Betrag.
179 Wiener Spitalspatienten erhielten 2013 insgesamt 1,87 Millionen Euro aus dem Fonds. Die Höhe der Einmalzahlungen liegt zwischen rund 2000 Euro und der festgelegten Maximalhöhe von 100.000 Euro.
Künftig könnten die Patienten allerdings weit geringere Summen als bisher bekommen. Denn die Mittel des Fonds werden immer knapper, klagt Patientenanwältin Sigrid Pilz. Der wachsenden Zahl der Anspruchsberechtigten (2003 etwa waren es erst 76) stehen schrumpfende Einnahmen gegenüber. 2013 lagen sie bei rund 1,3 Millionen Euro, 2010 waren es noch um 200.000 Euro mehr.
Die Ursache: Der Fonds wird aus den Spitalskostenbeiträgen gespeist. Pro Tag, den ein Patient im Spital verbringt, fließen daraus 0,73 Euro in den Topf. "Da die Aufenthaltsdauer der Patienten immer kürzer wird, verringern sich auch die Gelder für den Fonds", sagt Pilz. Bis zuletzt konnte sie die sinkenden Einnahmen mit den über die Jahre angesparten Mitteln ausgleichen. Dieser Polster ist jetzt aber aufgebraucht.
Neuregelung
Außerhalb Wiens ist die Situation ähnlich, sagt Gerald Bachinger von der ARGE Patientenanwälte. Er fordert, den Fonds künftig direkt aus den Gesundheitsbudgets der Länder zu finanzieren. "Das hätte auch den Vorteil, dass die Abwicklung viel unbürokratischer wäre." Wichtig wäre zudem eine bundesgesetzliche Regelung, um die Höhe der Entschädigungen zu vereinheitlichen.
Weiters fordern Bachinger und Pilz, dass die Zuständigkeit des Fonds künftig auf den niedergelassenen Bereich ausgeweitet wird. Denn derzeit haben Patienten, die dort Komplikationen ohne nachweisbare Haftung erleiden, keinen Anspruch auf Entschädigungen.
Die Patientenanwälte waren mit ihrer Forderung bereits im Gesundheitsministerium vorstellig. Mit wenig Erfolg: "Es ist derzeit nicht geplant, an den bestehenden Regelungen etwas zu ändern", heißt es dort.
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