Die neuen Erben: Alles für die Katz’
Ein Leben lang hatte Ingeborg Z. mehrere Katzen. Derzeit sind es zwei. Sie hat weder Kinder, noch Eltern, nur einen Bruder. Mit ihm hat sie jedoch keinen Kontakt. „Ich stehe alleine da. Also hab ich mir gedacht: Was mach ich mit meinem Vermögen, wenn ich sterbe?“, sagt die 70-Jährige.
Seit ein paar Jahren spendet sie monatlich einen kleinen Betrag an Vier Pfoten. „Den Aufwand, den diese Organisation betreibt, fand ich grandios.“ Deshalb hat sie beschlossen, dem Verein ihr Erbe zu vermachen. „Wenn ich nicht mehr bin, weiß ich, dass etwas Gutes und Vernünftiges mit meinem Geld passiert. Und ich weiß, dass sie meine Katzen gut versorgen werden“, erklärt die Pensionistin.
"Exorbitant steigen"
Etwa 60 Millionen Euro des 625 Millionen Euro großen Spendenaufkommens in Österreich stammten 2017 aus Testamentsspenden, 2015 waren es 50 Millionen heißt es von der Initiative Vergissmeinnicht. Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer informiert sie über die Möglichkeiten, im Testament gemeinnützige Organisationen zu berücksichtigen. Das meiste Erbgeld dabei wird Tier- und Umweltschutz, sowie Sozialem (siehe Grafik) vermacht.
„Tendenziell wird das Erbe aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren exorbitant steigen“, sagt der Projektleiter Markus Aichelburg-Rumerskirch. „Das Erbvermögen wird sich bis 2050 verdoppeln. Hat es 2015 noch 15 Milliarden Euro betragen, werden es dann 30 Milliarden sein“, sagt er. Auch das Vermögen, das vererbt wird, steigt.
Kinderlose Menschen
Gemeinnützig vererben: Hilfsorganisationen als Erben Alleinstehender
Die Zahl jener Menschen, die bereit sind, ihr Erbe einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen, steigt ebenfalls. Bei der jüngsten Befragung von Vergissmeinnicht kam heraus, dass sich 13 Prozent der Über-40-Jährigen vorstellen können, eine gemeinnützige Organisation in ihrem Testament zu berücksichtigen. Das ist um ein Drittel mehr als noch 2012.
Bei kinderlosen Menschen liegt die Zahl sogar noch höher. „Menschen, die ihr Erbe einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen, sind typischerweise älter, alleinstehend, haben keine Kinder, sind tendenziell weiblich, kommen aus einem Ballungsraum und haben oft einen religiösen Hintergrund“, sagt Aichelburg-Rumerskirch. Ihr Hauptbeweggrund, ihr Geld einem guten Zweck zu hinterlassen, ist, dass sie nach ihrem Ableben noch etwas Gutes tun, dass sie über ihren Tod hinaus in Erinnerung bleiben wollen und weil sie es verhindern wollen, dass ihr Geld an den Staat geht. Die meisten Spender haben während ihres Lebens bereits ein Naheverhältnis zu der Organisation, die sie dann bedenken.
Rausschieben
„Trotzdem schieben es die meisten vor sich her, ein Testament zu machen. Es dauert zirka 15 Jahre von den ersten Überlegungen, eines zu erstellen bis zur tatsächlichen Errichtung“, sagt Notar Leopold Dirnegger. So hätten auch bei Über-60-Jährigen rund 40 Prozent keines.
Etwa die Hälfte der Organisationen werde vorab über die Erbspende informiert. Ingeborg Z. zum Beispiel hat ihr Testament gemeinsam mit Vier Pfoten aufgesetzt. Sie sind es auch, die sich dann um das Begräbnis, die Grabpflege, die Parten etc. kümmern. Ingeborg Z. wird ihr gesamtes Vermögen – dazu zählen unter anderem eine Wohnung in Wien und ein Haus in Ungarn, sowie eine Mineralsteinsammlung – der Organisation vermachen. Durchschnittlich werden 50.00 bis 100.000 Euro vererbt. „Ich bin seither beruhigt, dass alles nach meinem Tod geregelt ist“, sagt die 70-Jährige.
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