Der schläfrige Polizeijurist

Der Polizeijurist zeigte schlechte Arbeitsmoral (Symbolbild)
Zu spät zur Arbeit, tagsüber unauffindbar und als Raser uneinsichtig.

Eine eigenwillige Einstellung zu seiner Arbeit bewies ein Polizeijurist in Wien. Er kam laufend zu spät zum Dienst, pöbelte nach dem (privaten) Schnellfahren einen uniformierten Kollegen an und besuchte überdies aus Langeweile im Dienst diverse Internet-Erotikseiten.

Damit wurde er zum Fall für die Disziplinarkommission des Innenministeriums. Und die brummte dem Wiederholungstäter eine saftige Strafe auf: Zwei Monatsgehälter muss der notorische Zu-spät-Kommer zahlen. Sollte sich der Jurist nicht bessern, droht ihm der Rauswurf.

Der Beamte, zugleich Sicherheitsreferent in einem Bezirk, verschlief regelmäßig. In einem Monat kam er gleich 13-mal zu spät zum Dienst. Meist erschien er nur fünf Minuten später, doch einmal waren es gleich 80 Minuten zu spät.

Erfolglose Suche am WC

Damit nicht genug. Er verschwand während des Dienstes und war nicht erreichbar. Das fiel seinem Vorgesetzten auf, der daraufhin persönliche Kontrollgänge unternahm. Bei drei Kontrollen wurde der Chef nicht fündig – er hatte sogar vergeblich am WC nach dem verloren gegangenen Juristen gesucht.

"Er hat auch sonst seine Dienstzeit sehr locker genommen und war innerhalb des Dienstes für längere Zeit einfach unauffindbar", stellte jetzt die Kommission fest und teilte ordentlich Schelte aus: "Er bietet den Eindruck eines mit den rechtlichen Werten nur unzureichend verbundenen Polizeibeamten, der vermeint, sich alles erlauben zu können, weil er ohnehin durch ein unkündbares Dienstverhältnis geschützt ist." Der Betroffene ist kein Ersttäter. Es war bereits das vierte Disziplinarverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde.

Ein Eigentor schoss sich der Jurist bei einer Verkehrskontrolle. Er wurde von Kollegen angehalten, nachdem er deutlich zu schnell mit Auto gefahren war – er fuhr im Ortsgebiet 26 km/h zu schnell. Reue zeigte er keine. Stattdessen seinen Dienstausweis. "Ich bin ein Kollege! Ich habe es eilig! Ich muss auf den Flughafen!", klärte er den Kollegen auf. Erfolglos. "Sie san neu hier. Da kennen mich alle." Als auch das nicht fruchtete, legte er nach: "Danke für die äußerst kollegiale Behandlung."

Die Kommission wertete das als "nicht nur unnötig, sondern unangepasst und absolut entbehrlich. Der Beschuldigte habe ein Verhalten an den Tag gelegt, welches bei einer Führungskraft unwürdig, nicht zu tolerieren und im Verhältnis zum Wachkörper geeignet ist, sein eigenes Ansehen und auch das der Sicherheitsverwaltung zu schädigen."

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