Unverständnis
Der Siegestaumel dauerte jedoch nicht lange. Denn ganz so gleich agiert Uber noch immer nicht. Knackpunkt sind jetzt eben Taxischild und Taxameter. Uber-Fahrer verzichten nämlich weitgehend darauf. Bei den Taxlern stößt das auf Unverständnis.
„Das sind die wichtigsten Bestandteile eines Taxis“, sagt etwa Resul Ekrem Gönultas, Obmann der Wiener Taxi-Innung. Es sorge für Sichtbarkeit auf der Straße. Ein Taxi sei nicht nur dazu da, vorbestellte Fahrten zu übernehmen, sondern auch Fahrgäste von der Straße mitzunehmen. Und zwischen den Fahrten auch am Standplatz verfügbar zu sein. Ohne Taxischild darf man aber nicht auf dem Standplatz stehen. Und ohne Taxameter kann man nicht die von der Stadt Wien vorgegebenen Tarife bei nicht-vorbestellten Fahrten verrechnen.
Uber dürfte an Standplatz und Co. aber ohnehin kein besonderes Interesse haben. „Ein Taxischild und Taxameter sind nicht verpflichtend, wenn ausschließlich vorbestellte Fahrten angenommen werden“, heißt es in einem dem KURIER übermittelten Statement. Das Kennzeichen mit TX am Ende sei aussagekräftig genug, um für einen Fahrgast festzustellen, dass es sich um ein Taxi handle.
Zusätzlich müsse vom Fahrer eine eidesstattliche Bestätigung mitgeführt werden, dass ausschließlich vorbestellte Fahrten angenommen werden. Solange das Geschäft via App läuft, dürfte auch verschmerzbar sein, dass man ohne Schild weder Busspuren noch Halteverbotszonen mit der Zusatzbeschilderung „ausgenommen Taxi“ nutzen darf.
Schwarz auf Gelb
Wenn man allerdings ein Taxischild benutzt, ist man genauen Regeln unterworfen, die in der Wiener Landesbetriebsordnung festgeschrieben sind. „Die Aufschrift hat in gelber Schrift auf schwarzem Grund zu erfolgen“ ist dort etwa festgeschrieben. Die Buchstabenhöhe muss mindestens 60 Millimeter betragen, die Buchstabenbalkendichte mindestens 17 Millimeter. Bei den ersten Taxischildern Ende der 1960er-Jahre sah man das noch nicht ganz so eng.
In Ermangelung geeigneter Vorrichtungen wurden die Schilder notdürftig auf Skigepäcksträgern montiert, erzählt Andreas Curda. Der pensionierte Jurist war mehr als 30 Jahre als Geschäftsführer der Taxi-Innung tätig. Beleuchtet war das Taxischild von Anfang an, sagt Curda, aber nur dank „stümperhafter Konstruktionen mit am Zigarettenanzünder angeschlossenen Kabeln“.
Vor dem Siegeszug des Schildes mussten alle Taxis entweder schwarz oder dunkelblau sein, mit einem weißen oder gelben Streifen in der Mitte – die sogenannte Bauchbinde.
Die Schild-Verordnung Ende der Sechziger sah eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor, „um Fahrer, die kurz vor der Pension standen, zu verschonen“, erzählt Curda. Bei Taxlern sei das Schild aber von Anfang an gut angekommen, als Werbung und weil es für Konsumenten gut sichtbar war.
Der Taxameter hat eine noch längere Geschichte und wird schon seit den 1920ern verwendet. Und auch davor gab es bereits Taxameter – in den Fiakern, den Vorläufern des Taxis. Damals noch mechanisch; elektronische Taxameter gibt es seit den 80er-Jahren.
Begutachtung läuft
Wie es mit Schild und Taxameter weitergeht, ist noch nicht ganz klar. Im für die Tarifverordnung zuständigen Büro von Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) bestätigt man, dass man bei vorbestellten Fahrten – also dem Kerngeschäft von Uber – kein Taxischild und keinen Taxameter verwenden muss.
Allerdings wird auf die laufende Begutachtung, in der Adaptierungsvorschläge gemacht werde können, verwiesen. Spätestens Anfang Mai soll es eine Runde mit den Interessensvertretern dazu geben.
Verpflichtender Taxischein, verordnete Tarife: Die aktuellen Wiener Taxi-RegelnWiener
Die heimische Taxibranche ist mehreren Bestimmungen unterworfen. Das Gelegenheitsverkehrsgesetz gibt bundesweit gültige Regeln vor, in Wien gibt es zusätzlich die Landesbetriebs- und die Tarifverordnung.
Bei allen drei kam es kürzlich zu Novellierungen. Am wichtigsten ist dabei wohl, dass Taxis und Mietwagenunternehmen wie Uber seit diesem Jänner als ein Gewerbe gezählt werden und fortan auch die gleichen Regeln haben. Alle Fahrer brauchen darum ab sofort einen Taxischein.
Das Gesetz sieht dabei keine flächendeckende Tarifpflicht in Österreich vor. Den Ländern wurde dabei aber die Möglichkeit eingeräumt, für Fahrten Mindest- und Höchstentgelte sowie Zuschläge festzulegen. Und hier kommen die Wiener Regeln ins Spiel.
Tarifmodell
Das neue Wiener Tarifmodell ist seit März gültig. Für Fahrten, bei denen ein Taxi auf der Straße herangewunken oder am Standplatz genommen wird, gilt künftig ein Grundtarif.
Dieser beträgt 3,40 Euro am Tag und 3,80 Euro in der Nacht. Dazu kommt ein Streckentarif für 1 bis 5 Kilometer von 0,80 Euro bzw. 0,50 Euro ab 5 Kilometer. Für die korrekte Berechnung ist ein Taxameter vorgeschrieben.
Plus minus 20 ProzentFür vorbestellte Fahrten, wie sie etwa über Apps getätigt werden können, darf der Preis vorberechnet werden – mit einer Preisspanne von 20 Prozent nach unten wie nach oben.
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