Covid-Prozess: Drei Monate bedingte Haft für Spuckattacke

Verhandelt wird am Landesgericht Graz
Infizierter 33-Jähriger vor Gericht schuldeinsichtig: „War nicht Herr meiner Sinne“ Nachbar wurde nicht angesteckt, dafür leidet Verurteilter an Long Covid.

„Ich war nicht Herr meiner Sinne. Es ist mit mir durchgegangen“, hat sich ein 33-Jähriger am Dienstag am Landesgericht schuldeinsichtig gezeigt, wo er wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verurteilt wurde.

Obwohl er sich mit dem Coronavirus infiziert hatte und schwer an Covid-19 erkrankt war, hatte er am 22. November 2022 in einer Wohnhausanlage in Wien-Floridsdorf bei einem Nachbarschaftsstreit einem Mitbewohner ins Gesicht gespuckt.

„Ich weiß nicht, welche Sicherungen einem durchbrennen müssen, dass man so etwas tut“, hielt Richter Philipp Schnabel fest. Und direkt zum 33-Jährigen gewandt, fügte er hinzu: „Ihr Glück ist, dass sich die Pandemie so entwickelt hat, dass die Strafe aus generalpräventiven Gründen jetzt nicht so hoch ausfallen muss, wie sie noch vor zwei Jahren ausgefallen wäre.“

Drei Monate bedingt und 100 Euro Strafe

Der bisher Unbescholtene und Beschäftigungslose kam mit drei Monaten bedingt davon. Zudem muss er dem Nachbarn, für den die Spuck-Attacke keine Infektion mit SARS-CoV-2 zur Folge hatte, eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 100 Euro bezahlen. Verteidiger Wolfgang Polster nahm das Urteil dankend an.

Zwischen dem im Erdgeschoß wohnhaften Angeklagten und einigen Nachbarn kommt es seit Jahren zu Querelen, weil diese immer wieder die Zugangstür zu seiner Stiege offenstehen lassen. Absichtlich und um ihn zu provozieren, wie der 33-Jährige vor Gericht behauptete: „Die sind leider dafür verantwortlich, dass es in meine Wohnung reinzieht. Da werde ich immer krank. Das geht nicht mehr. Ich kann nicht mehr. Ich ziehe um! Der Klügere gibt nach.“

Von einem älteren Nachbarn habe er sich damals besonders gehäkelt gefühlt, weil er infolge einer Corona-Infektion nicht gut beisammen gewesen sei: „Es ist mir dreckig gegangen. Ich habe ins Notstromaggregat umgeschaltet.“ Nachträglich tue es ihm leid, dem Mann ins Gesicht gepuckt zu haben: „Ich sehe ein, dass es ein Blödsinn war.“

Der 33-Jährige, der zum Prozess mit einer FFP2-Maske erschien und diese während der gesamten Verhandlung nicht abnahm, leidet nach eigenen Angaben an Long Covid. Er habe zwei Infektionen hinter sich und befinde sich im Krankenstand: „Schauen'S mich an, ich bin ein Wrack. Mir geht's immer schlechter.“ Wie sein Rechtsvertreter erläuterte, fürchtet sein Mandant mittlerweile eine weitere Infektion mit dem Coronavirus oder einem sonstigen Krankheitserreger und trägt deshalb Maske.

Wenige Sekunden nach der Urteilsverkündung setzte beim 33-Jährigen eine Art Schnappatmung ein. „Bitte die Fenster aufmachen, ich krieg keine Luft mehr!“, rief er, ehe ihn ein Hustenanfall ereilte. Mit Hilfe seines Verteidigers gelangte er schließlich aus dem Verhandlungssaal und in weiterer Folge rasch ins Freie.

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