Corona-Quarantäne gebrochen: Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Ein Labormitarbeiter hält ein Reagenzglas mit einer Corona-Probe hoch.
Infizierte Kärntnerin soll einen Nachbarn im Stiegenhaus angesteckt haben - der Mann starb. Das Verfahren wird das erste seiner Art.

Beinahe drei Jahre nachdem die ersten Fälle von Corona-Infektionen Österreich bestätigt wurden, findet am Straflandesgericht Klagenfurt ein außergewöhnlicher Prozess statt: Eine 57-Jährige soll im Dezember 2021, mitten in einer der Corona-Wellen, die behördlich angeordnete Quarantäne nicht eingehalten haben - und so einen Nachbarn infiziert haben. Der 69-Jährige starb wenige Wochen später an Covid-19. Jetzt wurde die Nachbarin angeklagt - wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Die Anklage ist bereits rechtskräftig, bestätigt die Staatswanltschaft Klagenfurt entsprechende Berichte von "Kleiner Zeitung" und "Kronenzeitung". Auch der Verhandlungstermin steht mit 23. Februar schon fest. Im Fall einer Verurteilung drohen der Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

Juristisches Neuland

Ein derartiges Verfahren ist neu für Österreich, noch nie gab es eine solche Anklage in Zusammenhang mit Corona. Doch die Staatsanwaltschaft greift auf das Gutachten eines Virologen zurück, der herausfand: Sowohl die 57-Jährige als auch ihr Nachbar trugen den gleichen Virusstamm in sich. Somit sei das Virus  "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von der Frau übertragen worden, als sie trotz Absonderungsbescheides im Mehrparteienhaus unterwegs war.

Die Anklagebehörde geht nach mehr als einem Jahr Ermittlungen davon aus, dass der Pensionist von ihr infiziert wurde. Rechtlich eingeordnet ist somit für die Staatsanwaltschaft der Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie Gefährdung druch übertragbare Krankheiten gegeben.

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