Causa Kleingarten in Wien: "Keine unrechtmäßigen Auffälligkeiten"
Im Fall rund um Grundstücksgeschäfte mit Kleingärten in Wien-Donaustadt hat die Wiener ÖVP vor rund einem Jahr den Stadtrechnungshof Wien (StRH) um die Prüfung der Causa ersucht. Zu dem Zeitpunkt wurde bekannt, dass SPÖ-Funktionäre Parzellen in der Kleingartensiedlung Breitenlee besitzen, die durch eine Umwidmung an Wert gewannen. Unter anderem geht es dabei um den Kauf eines Grundstücks, den der Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) getätigt hat. Konkret soll er eine Parzelle gekauft haben, bevor eine Umwidmung des Areals in vollwertigen Baugrund vorgenommen wurde. Der Wert von Nevrivys Grundstück soll sich dadurch verdoppelt haben.
Nun, ein Jahr nach dem Prüfersuchen durch die ÖVP, legte der StRH seinen Prüfbericht vor. Untersucht wurden darin die Jahre 2011 bis September 2023 bzw. beim Themenschwerpunkt Flächenwidmungen im Allgemeinen die Jahre 2019 bis 2023, wie es im Bericht heißt.
Keine Involvierung durch Stellen der SPÖ
Das Fazit: Die Prüfung der Widmung des Kleingartenvereins Breitenlee ließ "keine unrechtmäßigen Auffälligkeiten erkennen", heißt es im Prüfbericht. Und weiter: "Eine Involvierung von Stellen der SPÖ Wien im Sinn einer dokumentierten Einbeziehung in Verwaltungshandlungen" war den vom Stadtrechnungshof eingesehenen Unterlagen nicht zu entnehmen, wird berichtet.
Die Frage, warum die Umwidmung, die über mehrere Jahre unterbrochen wurde, genau zu dem Zeitpunkt - nämlich 2021, ein Jahr nachdem Nevrivy das Grundstück erworben hatte - beschlossen wurde, erklärt der Stadtrechnungshof damit, dass die Kleingartenanlage Breitenlee im Einflussbereich des UVP-pflichtigen Straßenbauvorhabens „Stadtstraße Aspern“ lag.
Erst nach der Klärung der Umweltauswirkungen der „S1-Spange Seestadt Aspern“ habe erwogen werden können, welche Widmungskategorie für die Ausweisung der Fläche des Kleingartenvereins infrage käme und ein Widmungsverfahren eingeleitet werden könnte, das erklärte die MA21 bereits im Jahr 2016, wie der Stadtrechnungshof nun berichtet.
Kritik an fehlender Aufzeichnung der Jour fixe
Fragen zu den Grundstückstransaktionen konnte vom Stadtrechnungshof dagegen nur teilweise behandelt werden, da die Liegenschaften des KGV Breitenlee nie im Eigentum der Stadt Wien standen. Außerdem sind der Verein Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs sowie die SPÖ Wien mangels Prüfungsbefugnis keine Prüfstellen des StRH Wien.
Kritik bzw. eine Empfehlung sprach der Stadtrechnungshof in der Causa aber ebenfalls aus: Über die Jour fixe Gespräche, die mit den Bezirksvorsteherinnen bzw. Bezirksvorstehern geführt werden, sollten von der MA 21 (Stadtteilplanung und Flächenwidmung) Aufzeichnungen in Form von Aktenvermerken geführt werden, wird in dem Bericht betont.
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