Laut Rechnungshof hätte die Stadt viel energischer vorgehen müssen: Schon im Mai 2018 war demnach nach einer Gesetzesnovelle klar, dass die Anteilsübernahme rechtsunwirksam ist. Die Stadt hätte eine entsprechende Meldung an das Firmenbuchgericht tätigen müssen, was aber nicht erfolgt sei. Zur Erklärung: Durch eine Meldung wäre es nicht mehr möglich gewesen, dass künftige Änderungen im Unternehmen ins Firmenbuch hätten eingetragen werden können.
Die Prüfer kritisieren weiters, dass die Stadt nach der Novelle, „nicht auf die Rechtsunwirksamkeit von gefassten Gesellschafterbeschlüssen hinwies“. Tatsächlich kam es seitens der Eigentümer noch 2018 zu umfassenden personellen Änderungen im Unternehmen: Ein neuer Geschäftsführer wurde bestellt und Aufsichtsräte ausgetauscht.
Gespräche nicht dokumentiert
Ein dritter Punkt betrifft den offenbar etwas hemdsärmeligen Umgang der zuständigen Landesbehörde mit Vertretern der GFW: Demnach kam es während des laufenden Verfahrens zwischen ihnen und dem Leiter der MA 50 zu Gesprächen, die nicht dokumentiert wurden, obwohl es dabei auch um verfahrensrelevante Themen ging.
„Michael Ludwig und Konsorten lassen der Sozialwohnungsspekulation faktisch freien Lauf. Der Rechnungshof belegt, wie wichtig eine starke FPÖ als Gegengewicht zur SPÖ ist“, äußert sich FP-Vizebürgermeister Dominik Nepp auf Nachfrage.
Im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) sieht man kein Fehlverhalten: „Lange war strittig, ob mittelbare Anteilsübertragungen einer Genehmigung bedürfen. Der Bundesgesetzgeber hat das erst 2018 geregelt. Die Stadt hat unmittelbar im Anschluss alle erforderlichen Schritte gesetzt: Die Zustimmung zu den Anteilsübertragungen wurde im Herbst 2018 verweigert; nachdem das Verwaltungsgericht Wien diese Entscheidung bestätigt hat, hat die Stadt unverzüglich das Firmenbuchgericht und die Wohnbauvereinigung in Kenntnis gesetzt.“
Und zur Dokumentation: „Alle wesentlichen Verfahrensentwicklungen wurden schriftlich dokumentiert. Im entsprechenden Fall hat sich der Antragsteller lediglich über ein mögliches Szenario geäußert, das nicht einer amtswegigen Eingabe zugeführt worden ist, weshalb es nicht verfahrensrelevant ist.“
Kommentare