Bub rammte Mitschüler Messer ins Bein

Bub rammte Mitschüler Messer ins Bein
Mit 14 schwerer Raub und erste Erfahrung mit dem Gefängnis, mit 15 ein Messerstecher. Nächste Station: Ein Jahr Haft.

Der 14-jährige Klassenkamerad Abbas kann von Glück sprechen. "Der hätte sterben können", redet die Wiener Jugendrichterin Beate Matschnig dem 15-jährigen Angeklagten ins Gewissen: "Im Oberschenkel gibt es eine ganz tiefe Arterie, wenn man die trifft, ist der tot. Und die kann man relativ leicht treffen."

Ein Streit unter Schülern, wie er früher einmal mit Fäusten ausgetragen worden ist. Cuma ist Härteres gewohnt, vergangenes Jahr verübte er - mit 14 knapp über der Strafmündigkeitsgrenze - einen schweren Raub und wurde zu zwei Monaten unbedingter Haft plus 13 Monaten auf Bewährung verurteilt. Diesmal kam schnell ein Messer ins Spiel.

Ein Freund rief an, berichtete Cuma, dass Abbas Drohungen ausgestoßen habe: Er werde vor der Schule auf Cuma warten und ihn umbringen. Cuma fackelte nicht lang, steckte ein Küchenmesser ein, fuhr nach Favoriten und kam gerade zurecht, als Abbas aus der Straßenbahn stieg. Ein Schulfreund versuchte noch, Cuma zu beruhigen. "Aber dann hab' ich auch Angst bekommen", schildert er als Zeuge.

Cuma rammte dem 14-Jährigen das Messer mehrmals in den Oberschenkel. "Warum?", fragt die Richterin. "Ich hatte Angst vor ihm", sagt der Angeklagte. "So ängstlich sind Sie nicht, Sie haben schon einen schweren Raub gemacht." Wie kommt einer mit 15 Jahren auf so eine Bahn? Es wird meist mit "schwierigen häuslichen Verhältnissen" umschrieben. Seine Schwester hat sich mit einem Gewehr in den Bauch geschossen, daran kiefelt Cuma vor allem. Als er nach dem Raubüberfall aus der Haft entlassen wurde, kam es zum Streit mit dem Vater und er zog daheim aus. Danach wollte der Vater nichts mehr von ihm wissen, der Bub war unterstandslos, kam bei Freunden unter, schwänzte die Schule. Jetzt, nach der Sache mit dem Messer, kommen ihn die Eltern im Gefängnis besuchen.

Was macht man mit so einem jungen Straftäter? Bis zweieinhalb Jahre Haft wären bei absichtlicher schwerer Körperverletzung möglich, dazu will die Staatsanwaltschaft die 13 Monate bedingt von der Vorstrafe verbüßt sehen.

Schmerzensgeld

Richterin Matschnig verurteilt Cuma zu einem Jahr Haft (ohne Widerruf der Bewährungsstrafe) und hofft, dass er in dieser Zeit seinen Hauptschulabschluss schafft. "Ein Jahr im Gefängnis ist in Ihrem Alter auch schon eine sehr lange Zeit", sagt sie. Außerdem muss der Bub seinem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen, sobald er einen Job hat.

Kommentare