Wastewatcher steckte Strafen in eigene Tasche
Das Vorurteil vieler Bürger, dass Beamte das einkassierte Bußgeld einfach in die eigene Tasche stecken, wurde nun in einem Einzelfall bestätigt.
Ein Mitarbeiter der Stadt Wien, der für "die Einhaltung des Reinhaltegesetzes" – also als Wastewatcher – eingeteilt war, wurde dabei erwischt, wie er Strafen aus Organmandaten einbehielt. Doch ob der Wastewatcher deswegen von der Stadt auch entlassen werden konnte, ging durch alle Instanzen und landete schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Dem Wastewatcher wird vorgeworfen, er habe im Zeitraum vom 14. Oktober 2011 bis 22. Oktober 2013 in 17 detailliert angeführten Fällen die Organstrafverfügungen in der Höhe von jeweils 36 Euro einbehalten und nicht binnen einer Frist von sieben Tagen an die Stadt abgeführt.
Er habe sich damit unrechtmäßig bereichert. Die Stadt verhängte über ihn eine Disziplinarstrafe in der Höhe von vier Monatsgehältern.
Geldnot
Der Beschuldigte rechtfertigte sich, dass er durch Lohnpfändungen in einer extremen Geldnot gewesen sei. Er habe das einbehaltene Geld dafür verwendet, Essen zu kaufen. Nachdem der Fall aufgedeckt wurde, wurde der Beschuldigte vorerst zur Straßenreinigung versetzt. Dadurch, dass er aber über zwei Jahre lang immer wieder Geld eingesteckt habe, sei das Vertrauensverhältnis gestört, befand die Stadt und kündigte ihn schließlich.
Das Verwaltungsgericht hob die Kündigung aber wieder auf, weil sich der Mann nachvollziehbar in einer Notlage befunden habe.
Zu Unrecht, urteilte nun der Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz. Der Beschuldigte hätte seine Schulden leicht mit seinem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlen können. Daher sei die Entlassung auch rechtens.
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