Berresgasse: Höchstgericht ebnet Weg zur Umweltprüfung

Eine Visualisierung des Stadtentwicklungsprojekts Berresgasse.
Laut Verwaltungsgerichtshof war die Entscheidung, für das Großprojekt in der Donaustadt keine UVP durchzuführen, rechtswidrig.

Einen Teilerfolg feiern die Nachbarn des Stadtentwicklungsprojekts Berresgasse und die Umweltorganisation VIRUS. Denn laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass für das 24 Hektar große Bauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei, rechtswidrig. Ob eine solche nun nachgeholt werden muss, steht allerdings nicht fest.

Die Stadt Wien – in der Causa vertreten durch die Umweltschutzabteilung MA22 – wollte die UVP umschiffen. Unter anderem führte man ins Treffen, dass auf dem Areal innere Erschließungsstraßen für den motorisierten Individualverkehr fehlen würden. Für VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm kein Argument, das gegen eine UVP sprechen würde. Zumal das Bauprojekt mit einer Bruttogeschoßfläche von 320.000 Quadratmeter den UVP-Schwellenwert deutlich überschreite.

Mitsprache

Von einer Umweltverträglichkeitsprüfung erhoffen sich die Nachbarn des Großprojekts, das 7.000 bis 8.000 Wienern Wohnraum bieten soll, Mitsprache punkto Lärm-, Erschütterungs- und Staubschutz sowie bei einem Verkehrskonzept. Ob es allerdings so weit kommt, ist unklar. Fix ist jetzt einmal bloß, dass sich das Bundesverwaltungsgericht noch einmal mit dem Thema auseinander setzen muss.

Noch keine Entscheidung gibt es außerdem beim Stadtentwicklungsprojekt Hausfeldstraße. Auch diese Causa liegt beim VwGH. Bei der MA22 war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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