Beleidigung und üble Nachrede: Paulus Manker zu 560 Euro verurteilt

Beleidigung und üble Nachrede: Paulus Manker zu 560 Euro verurteilt
Manker hatte Besitzer des Südbahnhotels am Semmering unter anderem als "geldgierige Kanaille" und "Scharlatan" bezeichnet.

Christian Zeller, Eigentümer des Südbahnhotels, erschien am Donnerstag nicht persönlich vor Gericht. „Mein Mandant hatte einen Unfall und liegt im Krankenhaus“, ließ sein Anwalt ausrichten. Das höre man gern, entgegnete Theatermacher Paulus Manker im Verhandlungssaal. 

Diese Spitze steht exemplarisch für den langwierigen Prozess sowie das Verhältnis zwischen Manker und Zeller. 

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen gab der Privatanklage Zellers nun in weiten Teilen statt, Manker wurde Donnerstagmittag im Grauen Haus wegen übler Nachrede und Beleidigung schuldig gesprochen. Er muss außerdem eine unbedingte Geldstrafe von 560 Euro – 140 Tagessätze zu je vier Euro – bezahlen sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von mehreren Tausend Euro stemmen.

Für "geldgierige Kanaille" und weitere Kraftausdrücke verurteilt

Sollte Manker die Geldstrafe nicht bezahlen, müsste er im Fall der Rechtskraft des Urteils 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Manker erbat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Ob das Urteil Rechtskraft erlangt, entscheidet sich somit am Montag. 

Der Besitzer des Südbahnhotels hatte den Theatermacher verklagt, da er sich gegen die verbalen Entgleisungen von Manker, die in verschiedenen Medien veröffentlicht wurden, wehren wollte. 

Schuldsprüche ergingen jeweils zum Vorwurf, Zeller sei eine „geldgierige Kanaille“, ein „Intrigant“, ein „Psychopath“ und „Scharlatan“ mit einem „seltsamen Charakter“ und einem „psychischen Schaden“. 

„Exzessive Beleidigung“

Auch als „Kulturschwuchtel“ hatte Manker den Eigentümer des Hotels bei der letzten Hauptverhandlung als Reaktion auf ein Video bezeichnet, das vor Gericht gezeigt worden war.  

Für Richter Hartwig Handsur ebenfalls eine „exzessive Beleidigung“ und somit tatbestandsmäßig. Nur in zwei Punkten – dabei ging es um Mankers Behauptungen, Zeller habe einen „lupenreinen Subventionsbetrug“ begangen und einen „Schlägertrupp“ eingesetzt – sah das Erstgericht den Tatbestand der Beleidigung bzw. der üblen Nachrede nicht erfüllt.

"Hotel besetzt"

Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Erfolgsproduktionen von Manker, „Alma“ und „Die letzten Tage der Menschheit“, die im Südbahnhotel aufgeführt wurden. Manker behauptete im Zuge dessen, er sei Schikanen ausgesetzt gewesen. So habe man im April 2023 die Heizung abgedreht und Vertragsklauseln ignoriert. 

Zeller wiederum behauptete, Manker habe sich über Vertragsbedingungen hinweggesetzt und sein Hotel „besetzt“. Ende Jänner 2024 wurde das Hotel am Semmering  dann zwangsgeräumt. Laut Angaben des Südbahnhotels hatte am 30. September 2023 die letzte reguläre Vorführung  „Die letzten Tage der Menschheit“ stattgefunden. 

„Laut Vertrag hätte der Künstler spätestens 45 Tage später das Hotel räumen müssen. Doch Manker weigerte sich auszuziehen und versperrte mit den Requisiten seitdem die Räumlichkeiten des Hotels“, kommunizierte die Südbahnhotel Kultur GmbH damals in einer Aussendung. Nach einer Räumungsklage sei daher damals die Zwangsräumung erfolgt.

Manker bis zuletzt schulduneinsichtig

Sowohl während der letztem Verhandlungstage als auch beim Prozesstag am Donnerstag zeigte sich Manker schulduneinsichtig. In seinem Schlusswort bezeichnete er Zeller als „rücksichts- und schamlos“. Der Besitzer des Südbahnhotels habe ihn mit seinen beiden „Erfolgsproduktionen“ ins Südbahnhotel gelotst und damit „steinreich“ werden wollen.  

Mit dem Urteil am Donnerstag ist die Causa Manker gegen Zeller aber noch nicht abgeschlossen. Am 27. Februar werden erneut Vorwürfe des Regisseurs gegenüber Zeller verhandelt werden: Es geht um ein angekündigtes Sponsoring an die Volksoper, das Zeller laut Manker nicht bezahlt hätte, sowie den Verdacht illegal verkaufter Requisiten. 

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