Bedingte Haftstrafen für Polizisten nach Gewalt bei Klima-Demo

Bedingte Haftstrafen für Polizisten nach Gewalt bei Klima-Demo
Vier bzw. zwölf Monate bedingt für zwei Beamte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen sind am Freitag zwei Polizisten im Zusammenhang mit einer Klima-Demo, die am 31. Mai 2019 in der Bundeshauptstadt abgehalten wurde, verurteilt worden. Die zur Bewährung ausgesetzten Strafen sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein bzw. erbaten Bedenkzeit.

Ein mittlerweile 33-jähriger Beamter, der einem Demonstranten insgesamt neun Stöße mit der Faust und dem Handballen versetzt hatte, erhielt wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vier Monate.

Ein um fünf Jahre älterer Kollege, der dem Urteil zufolge einen tatsachenwidrigen Aktenvermerk zu der Amtshandlung angelegt und überdies beim Landesverwaltungsgericht unrichtig ausgesagt hatte, fasste wegen Amtsmissbrauchs und falscher Zeugenaussage ein Jahr Haft aus. In beiden Fällen wurden die Strafen bedingt ausgesprochen.

Beamte unverändert im Dienst

Da das verhängte Strafausmaß nicht zwölf Monate überstieg, würde für beide Polizisten - nach Auskunft ihrer Verteidiger sind sie derzeit nicht vom Dienst suspendiert - im Fall der Rechtskraft kein automatischer Amtsverlust erfolgen. Die Entscheidung über allfällige disziplinarrechtliche Folgen läge ausschließlich bei der Polizei.

"Aufgrund des vorliegenden Videos war an den Tatsachen nicht viel zu rütteln", stellte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest. Die Schläge in den Rücken, die eine Prellung der rechten Niere und Hämatome bewirkten, wären "nicht verhältnismäßig" gewesen. An und für sich wären derartige Schläge "nur bei Notwehr oder zur Distanzgewinnung" üblich, sagte die Richterin. Der betroffene Demonstrant sei aber schon von fünf Polizeibeamten festgehalten worden, als er damit bedacht wurde.

Was den Aktenvermerk anlangt, sei dieser "falsch" und "nicht nachvollziehbar". Mit der unrichtigen Behauptung, der Demonstrant habe nach seiner Herauslösung aus einer Sitzblockade sofort begonnen, mit den Beinen herumzutreten und später gezielte Tritte gegen zwei Beamte gerichtet, sei dieser der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ausgesetzt worden. Damit liege "wissentlicher Schädigungsvorsatz" vor.

Eine nicht tatsachenkonforme Darstellung hatte der 38-jährige Polizist nicht nur schriftlich in seinem Aktenvermerk geliefert, sondern auch im Rahmen einer Aussage vor dem Wiener Landesverwaltungsgericht. Dort wurde die gegenständliche Amtshandlung schon vor etlichen Monaten für rechtswidrig erklärt.

Teil-Erlass wegen langer Verfahrensdauer

Wie die Richterin abschließend erläuterte, wären an sich Strafen von sechs bis 14 Monaten für die Beschuldigten angemessen gemessen. Man habe ihnen jedoch aufgrund der langen Verfahrensdauer je zwei Monate erlassen. Der geschlagene Demonstrant, der sich dem Verfahren mit einem symbolischen Betrag von 1.000 Euro angeschlossen hatte, bekam diesen Betrag zugesprochen.

Der Mann hatte am Freitag in einer ergänzenden Zeugenbefragung dargetan, er habe "zwei Serien von Schlägen" kassiert, die "äußerst schmerzhaft" waren. Über ein Jahr später habe er plötzlich "nicht mehr aufstehen und gehen" können: "Es dürfte etwas mit den Nerven gewesen sein. Ich konnte einen Monat lang nicht gehen. Ich war einen Monat im Rollstuhl."

Diese Angaben flossen ins gerichtsmedizinische Gutachten der Sachverständigen Elisabeth Friedrich nicht ein, weil es dazu keine amtsärztlichen Feststellungen oder Spitalsunterlagen gab. Friedrich bestätigte "mehrfache stumpfe Gewaltanwendung" gegen den Demonstranten.

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