Baupolizei wusste nichts von Josefstädter Moschee

Das Vereinslokal am Hernalser Gürtel.
Hauseigentümer beklagen den Betrieb des Gebetsraums. Die Behörde kündigt nun eine Überprüfung an.

Für Empörung sorgt eine Moschee der Arabischen Kultusgemeinde am Hernalser Gürtel. Der Gebetsraum sei ohne Einverständnis der Hauseigentümer von der Baupolizei (MA37) gewidmet worden, klagen Parteien aus dem Haus. Und auch die FPÖ ortet eine grobe Verfehlung seitens der Stadt Wien.

Die „Dar El-Salam“-Moschee ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits Ende 2010 stellte die Baupolizei eine bewilligungswidrige Nutzung fest, weil zu diesem Zeitpunkt an der Adresse bloß ein Lager genehmigt war – nicht aber ein Vereinslokal. Zudem kam der Gebetsraum in die Schlagzeilen, weil Islamist Mohamed Mahmoud, der mittlerweile bei der Terrormiliz „Islamischer Staat“ vermutet wird, hier gepredigt hatte.

Der Vermieter wollte zwar einen rechtskonformen Zustand herstellen. Die Umwidmung scheiterte 2013 jedoch an der Ablehnung der Mehrheit unter den Hauseigentümern. Zu deren Überraschung gibt es mittlerweile dennoch eine Bewilligung für ein Vereinslokal.

Die Zustimmung der Miteigentümer sei im konkreten Fall nicht nötig gewesen, erklärt der stellvertretende Leiter der MA37, Bernhard Gutternigh. Weil die Genehmigung mittels einer Bauanzeige nach Paragraf 62 der Bauordnung erwirkt wurde. Und weil es im Gegensatz zur 2013 gescheiterten Umwidmung infolge des seit 2014 geltenden Garagengesetzes keine Stellplatzverpflichtung für das Objekt gebe. Die Eigentümer könnten aber zivilrechtlich Ansprüche geltend machen.

Für den FPÖ-Obmann der Josefstadt, Stadtrat Maximilian Krauss, hat die Stadtregierung versagt. Er fordert eine Reparatur des Gesetzes, „um die Widmung von Moscheevereinen zu erschweren“.

Keine Bewilligung

Der Betrieb eines Vereinslokals ist an der Adresse also rechtskonform. Wie sich durch die KURIER-Recherchen herauskristallisierte, gibt es jedoch keine baupolizeiliche Bewilligung für die Moschee. Die sei aber notwendig, betont Gutternigh – der eine Überprüfung der Räumlichkeiten in Aussicht stellt.

Den Moscheeverein, der an der Adresse lediglich untergebracht sei, treffe aber keine Schuld, man habe keine bösen Absichten, wird seitens der Arabischen Kultusgemeinde versichert. Die Verantwortung liege allein beim Hauptmieter der Räumlichkeiten. Man werde sich umgehend bemühen, den rechtskonformen Zustand herbeizuführen.

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