Bau im Nobelbezirk vor Abriss: Mieter wehren sich

Die Familien Rainer (li.) und Pölzl denken nicht daran, auszuziehen.
Angebotene Alternativwohnungen seien "keineswegs annehmbar". Politik sagt Unterstützung zu.

Auf die Barrikaden steigen die letzten verbliebenen Mieter der Stiege 4 in der Lerchenfelder Straße 46. Obwohl der Gebäudeteil nicht baufällig scheint, soll er abgerissen werden. Erfahren haben das die Familien Rainer und Pölzl zufällig durch einen Mitarbeiter der Hausverwaltung – was sie nicht gerade für den Eigentümer der Immobilie einnahm.

Und jetzt fühlen sie sich von der Vorarlberger Privatstiftung auch noch "eingeschüchtert". Um sie zum Auszug zu bewegen, habe man ihnen mit dem Anwalt gedroht und ihnen kleinere und noch dazu befristete Alternativwohnungen oder unverhältnismäßig geringe Geldsummen angeboten.

Bau im Nobelbezirk vor Abriss: Mieter wehren sich
Haus soll wegen angeblicher Unsanierbarkeit abgerissen werden
Mittlerweile haben sich sowohl ÖVP-Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert als auch das Büro von SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig eingeschaltet. Im Rathaus spricht man von "keineswegs annehmbaren Angeboten" durch den Eigentümer und sichert den Mietern rechtliche Unterstützung zu, falls Druck auf sie ausgeübt werde.

Für die Bezirkschefin, die Einspruch gegen den Abriss erhob, "eine Chuzpe": "Einerseits spricht man vom Schutz der Mieter, andererseits erteilt die Behörde einen Abrissbescheid", kritisiert sie.

Ein Sprecher von Stadtrat Ludwig relativiert: "Der Abrissbescheid ist laut Mietrecht kein Kündigungsgrund. Es bedarf einer Einigung mit den Mietern." Zumal die Sicherheit der Bewohner durch den baulichen Zustand des Gebäudes nicht gefährdet sei.

Gericht entscheidet

Dass wegen des Abrissbescheids allein noch kein Mieter ausziehen wird, weiß man auch beim Hauseigentümer. Der stellt sich daher auf ein "mindestens einjähriges Gerichtsverfahren" ein.

Am Abriss führe jedoch kein Weg vorbei, meint der Immobilien-Beauftragte besagter Privatstiftung, Harald Keckeis. "Wir wollen niemanden aus seiner Wohnung vertreiben, aber Stiege vier ist nicht sanierbar. Die Immobile ist nicht fundamentiert: Vom Keller und den Innenhöfen aus steigt die Feuchtigkeit bis in die oberen Stockwerke." Mit dem Abriss (zugunsten eines Neubaus samt Tiefgarage) gehe zudem eine Generalsanierung der Stiegen 1, 2 und 3 einher.

Dass die Mieter unter Druck gesetzt würden, weist Keckeis zurück. Die angebotenen Alternativwohnungen wären großzügig. Ob sie ein "adäquater Ersatz" sind, muss nun das Gericht entscheiden.

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