Bakary J.: Folterpolizisten endgültig abgeblitzt

Der traumatisierte Bakary J. kämpft um Entschädigung
Rechtskräftig verurteilte WEGA-Beamte erreichten keine Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

Die vier im Jahr 2006 rechtskräftig verurteilten WEGA-Beamten, die den damaligen Schubhäftling Bakary J. in einer Lagerhalle gefoltert hatten, sind mit ihrem Antrag auf Wiederaufnahme endgültig abgeblitzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien kam zum Schluss, dass sämtliche vorgelegten Unterlagen keine Bedenken an der Verurteilung erwecken können.

Widerruf

Neun Jahre nach den Urteilen hatten drei der vier (inzwischen aus dem Dienst entlassenen) Polizeibeamten via Kronenzeitung ihre Geständnisse widerrufen und Bakary J. der Lüge bezichtigt. Er habe sich seine Verletzungen selbst zugefügt.

Widerrufe sind laut OLG für eine Wiederaufnahme jedoch nicht geeignet, neue Beweise wurden nicht erbracht und Bakary Js. Aussagen nicht erschüttert.

Der von Anwalt Nikolaus Rast Vertretene kämpft immer noch um entsprechende Entschädigung.

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