Bäcker soll als Terror-Reisebüro für IS-Kämpfer fungiert haben

Im Prozess herrscht Fotografierverbot, es gab umfangreiche Kontrollen vor dem Gerichtssaal im Wiener Landesgericht.
Ein gebürtiger Türke ist angeklagt, Fahrten nach Syrien organisiert zu haben.

Ein gebürtiger Türke, der in Wien-Favoriten als Bäcker gearbeitet hatte, war laut Anklage das Terror-Reisebüro: Caner Y. – der 2002 ein damals 14-jähriges Mädchen nach islamischem Recht geheiratet hatte – organisierte für kampfbereite Dschihadisten, die sich dem Islamischen Staat (IS) anschließen wollten, die Ausreise nach Syrien. Er beschaffte Autos und Handys, brachte die Leute entweder selbst zur Grenze oder führte sie seinem bereits nicht rechtskräftig verurteilten Bäcker-Kollegen Yunus F. zu, der als Chauffeur fungierte.

Wie Staatsanwältin Stefanie Schön beim Prozess am Dienstag im Wiener Landesgericht ausführte, rekrutierte der 33-Jährige auch selbst Kämpfer und avisierte den IS-Anführern deren Ankunft.

Bäcker soll als Terror-Reisebüro für IS-Kämpfer fungiert haben
Dschihadist, Prozess Krems, Terrororganisation, IS, ISIS, Magomed Z., Verteidiger Wolfgang Blaschitz.
Für Verteidiger Wolfgang Blaschitz sind Caner Y. und Yunus F. hingegen bloß "zwei Bäcker, die darum streiten, wer weniger mit dem IS am Hut hat." Jene, die Caner Y. als Kämpfer vermittelt haben soll, "kennen ihn gar nicht." Und dass Yunus F. den Kollegen belastet habe, sei nur ein Ablenkungsmanöver "mit Blendgranaten", bemüht der Anwalt im IS-Prozess den Kriegsjargon.

Koranlehrer

Richterin Minou Aigner legt es darauf an, zu demonstrieren, dass der nicht geständige Caner Y. Herkunft und Ideologie verschleiern möchte. Einmal sagte er, sein Militärdienst habe 15 Monate gedauert, ein anderes Mal, sechs Monate hätten für ihn gereicht. Unklarheiten gibt es auch darüber, ob er in Ankara Kindern das Alphabet des Koran beigebracht habe, wie alt diese Kinder gewesen sind, ob er Moscheen besucht oder dort selbst unterrichtet habe. Dass er bei der Polizei falsche Angaben gemacht hatte, erklärt Caner Y. damit, er sei bei der Einvernahme überfordert und hinterher fast bewusstlos gewesen. "Wenn man fast bewusstlos ist, kann man nicht mehr das Protokoll unterschreiben", hielt die Richterin dagegen.

Im Juli 2014 brachte der Angeklagte als Fahrer persönlich zehn IS-Sympathisanten tschetschenischer Abstammung von Wien Richtung Syrien. In der türkisch-syrischen Grenzstadt Gaziantep war die Reise vorzeitig zu Ende, weil die Gruppe von der Polizei kontrolliert und mangels Visa abgeschoben wurde. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten fand sich einschlägiges IS-Propagandamaterial.

Das Urteil ist für Mittwoch geplant.

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