Auto krachte in Supermarkt: 21-Jähriger gestand Brandstiftung

Auto krachte in Supermarkt: 21-Jähriger gestand Brandstiftung
Das Landesgericht für Strafsachen verhängte über den Tatverdächtigen Untersuchungshaft.

Im Zusammenhang mit dem mysteriösen Brand in Wien-Floridsdorf, bei dem in der Nacht auf vergangenen Samstag ein Auto und in weiterer Folge ein Supermarkt in der Jedleseer Straße in Flammen aufgegangen waren, hat das Landesgericht für Strafsachen am Mittwoch über einen tatverdächtigen 21-Jährigen die U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Laut Salzborn war der Mann vor dem Haftrichter zur Brandstiftung geständig.

Das Feuer hatte am vergangenen Wochenende gleichermaßen für Aufsehen und mediale Spekulationen gesorgt. Sogar ein möglicher Brandanschlag auf den Supermarkt wurde vermutet, wobei in diesem Fall der Pkw angezündet und sozusagen als Brandmittel verwendet worden wäre. Der inhaftierte 21-Jährige - er war in Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) festgenommen worden, bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm Suchtmittel und verbotene Waffen sichergestellt - dürfte das allerdings bestreiten. Seiner Version zufolge soll das Feuer dem als gestohlen gemeldeten Fahrzeug und nicht dem Geschäft gegolten haben.

Hintergründe unklar

Fest steht, dass das Auto aus ungeklärter Ursache in den Supermarkt gekracht war und die Insassen - vier junge Männer - dabei unverletzt blieben. Die Hintergründe der Tat sind weiter offen, die Polizei ermittelt auf Hochtouren. Indes ist nicht auszuschließen, dass es sich um dabei um einen Unfall gehandelt haben könnte. Die Insassen wären in dem Fall in Panik geraten, weil das Auto entwendet worden war, und hätten dieses deshalb in Brand gesteckt, um es verschwinden zu lassen. Bei dieser Version hätte das Feuer sozusagen ungewollt auf den Supermarkt übergegriffen.

Den korrekten Ablauf zu klären, wird Aufgabe von Brandsachverständigen und spurenkundigen Ermittlern sein. Zuletzt hatte die Polizei einen zweiten Verdächtigen ausgeforscht. Gegen den ebenfalls 21-Jährigen, der vorerst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde aber keine Festnahmeanordnung erlassen. Offen blieb, ob die Polizei den weiteren Fahrzeuginsassen auf der Spur ist.

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