Ausraster auf Kinder-Party: Bedingte Haft für Promi-Anwalt

Dem Wiener Rechtsanwalt (re.) droht nach dem Urteil auch ein Disziplinarverfahren.
42-Jähriger brach Mädchen den Arm: Sechs Monate und fast 12.000 Euro Strafe.

Er weiß ganz genau, was er getan hat, und hat jetzt Gott sei Dank die Strafe dafür bekommen“, sagt Jessicas Mutter Doris B. im Gespräch mit dem KURIER. Im Fall des Wiener Promi-Anwalts, der einem neunjährigen Mädchen bei einem Kindergeburtstag in Wien den Arm gebrochen haben soll, ist am Dienstag ein Urteil gefallen: Sechs Monate bedingte Haft auf eine Probezeit von drei Jahren. Dazu eine unbedingte Geldstrafe von knapp 9000 Euro sowie eine Wiedergutmachung von 2950 Euro an das Opfer.

Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Bis zuletzt versuchte der Verteidiger, die Richterin davon zu überzeugen, das Ganze sei ein „Unfall“ gewesen, und beantragte eine Diversion. Am Ende fiel das Urteil wegen doch wegen schwerer Körperverletzung.

Nicht rechtskräftig

Der Angeklagte war mit seiner fünfjährigen Tochter am 24. Jänner einer der letzten Gäste bei einem Kindergeburtstag in einem Turnsaal in Wien. Weil seine Tochter von den anderen Kindern schikaniert worden sein soll, stellte er die neunjährige Jessica zur Rede.

Ab diesem Punkt gehen die Versionen auseinander. Der Angeklagte behauptet, er habe das Mädchen am Oberarm gepackt. Es habe dann so gezappelt, dass es ihm entglitten und auf den Boden gestürzt sei.

Das Opfer gab an, der 42-jährige Mann habe es am Oberarm gepackt und weggeschleudert. Etwa zwei Meter weiter blieb es am Boden liegen und hinterließ eine Pfütze. Es habe sich vor Schmerzen in die Hose gemacht, erklärte das Mädchen.

Richterin Olivia-Nina Frigo folgte in ihrer Urteilsbegründung dem gerichtsmedizinischen Gutachten, wonach die Verletzung – eine komplizierte Fraktur am Oberarm – eine Folge der Fliehkräfte und einer Hebelwirkung gewesen sein muss. Jessica geht es wieder gut, wie ihre Mutter versichert. Sie habe Narben am Arm, viel schlimmer seien aber die seelischen Wunden, die das Mädchen davongetragen hat.

Die Richterin betonte, dass das Verhalten des Anwalts nach der Tat besonders verwerflich gewesen sei. Er soll sich mit den Worten „Das hat jetzt sein müssen“ abgewandt und das Fest verlassen haben, ohne dem verletzten Kind zu helfen.

Disziplinarverfahren

Als „nicht gerade ehrenvoll“ bezeichnet Fritz Wennig, Präsident des Juristenverbands, die Reaktion seines Kollegen. Ein Kind zu verletzen falle eindeutig in die Kategorie „Verhalten, das dem Ansehen des Berufsstandes schadet“, erklärt er und geht daher davon aus, dass nach Abschluss des Strafverfahrens ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird.

Über die Disziplinarstrafe entscheidet dann ein fünfköpfiger Senat. Diese reichen vom schriftlichen Verweis bis zur Streichung von der Anwaltsliste. Dass der Advokat seine Zulassung verliert, hält Wennig aber für „sehr unwahrscheinlich“ – der Anwalt werde eine mittlere Geldstrafe bekommen.

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