Aufregung unter Lehrern: Kein Gratis-"Restessen" mehr an Schulen

Aufregung unter Lehrern: Kein Gratis-"Restessen" mehr an Schulen
Eine Aussendung der MA 56 (Wiener Schulen) sorgt für Kopfschütteln bei vielen Lehrkräften.

Dieses Rundschreiben dürfte derzeit das Thema Nummer eins in den Lehrerzimmern in Wien sein. Absender ist die für die Schulen zuständige Magistratsabteilung 56, Empfänger:innen sind Direktor:innen bzw. Freizeitleiter:innen der ganztägig geführten Schulen in Wien. Was die MA 56 ihnen mitteilen wollte, ist mit "Informationen betreffend Weitergabe von Restessen im Schuljahr 2023/24" betitelt. 

"Aus gegebenem Anlass darf in Erinnerung gerufen werden, dass - wie bereits oftmals kommuniziert - die für Schüler*innen täglich bestellten Mengen an Mittagsmenüs auch ausschließlich durch diese konsumiert werden dürfen. REGELUNG RESTESSEN: Beschäftigte der Schule dürfen daher Restessen (Mittagsverpflegung) nicht konsumieren, sofern nicht gemäß den nachstehenden Regelungen vorgegangen wird", heißt es darin.

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Weiters wird u.a. erklärt, dass Beschäftigte der Schule das Restessen gegen einen Unkostenbeitrag von 2,40 Euro konsumieren dürfen. Die Konsumation müsse allerdings demnach vorab bei der Behörde angemeldet und der aufgelaufene Betrag gesammelt überwiesen werden. Zudem sollte dem Ganzen eine Excel-Liste beigefügt werden, in der alle Einnahmen für die Reste sorgfältig aufgelistet sind.

Was steckt eigentlich dahinter?

Die verschränkten öffentlichen Ganztagsschulen sind bereits seit 2020 von den Kosten des Mittagessens befreit. Seit Beginn des Schuljahres 2023/24 zahlt die Stadt Wien das Mittagessen in allen ganztägig geführten offenen Pflichtschulen. "Davor haben die Eltern bzw. der Elternverein die Kosten für das Essen getragen. Die Pädagog:innen haben sich dann mit dem Elternverein ausgemacht, ob sie das 'Restessen' gratis konsumieren dürfen oder nicht", erklärt Lorena Schütti, Mediensprecherin der MA 56 gegenüber dem KURIER.

Mit dem Beschluss der Stadt Wien, die Kosten für das Mittagessen zu tragen, wäre die Abmachung zwischen den Elternvereinen und den Pädagog:innen hinfällig. "Ohne gesetzlichen Beschluss dürfen wir das Essen nicht gratis weitergeben, denn dieses ist ausschließlich Schüler:innen gewidmet. Schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder", begründet Schütti den Inhalt des Rundschreibens, der bei vielen Lehrkräften für Empörung sorgt. "Dabei handelt es sich mit 2,40 Euro um einen sehr fairen Unkostenbeitrag", betont sie.

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Vorwurf der Lebensmittelverschwendung

Ihr Unverständnis über die "Restlessen-Regelung" äußerten auch mehrere Lehrer:innen gegenüber dem KURIER. "In den Schulen werden Unmengen an Essen einfach so weggeworfen", beklagt Nina G., Lehrerin an einer Wiener Ganztagsschule. Ganz und gar nicht nachvollziehen kann sie die Tatsache, dass das Verbot auch für ungeöffnete Plastikboxen, in denen das Essen geliefert wird, gilt - und nicht etwa nur für bereits geöffnete Portionen. Das sei pure Lebensmittelverschwendung. 

Gegen diesen Vorwurf wehrt sich die MA 56 aber. Die Magistratsabteilung würde gemeinsam mit den Schulen, dessen Leitungen für die Essensbestellung zuständig sind, alles tun, um die Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. "Wir versuchen die Schulen dabei zu unterstützen, das Bestellverhalten nach Bedarf zu optimieren", sagt Lorena Schütti.

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