Amtsdirektorin ließ die Akten monatelang liegen

Amtsdirektorin ließ die Akten monatelang liegen
Disziplinarstrafe: Justiz-Bedienstete im Bezirksgericht bearbeitete Insolvenzfälle nicht, weil sie sich damit nicht auskennt

Seit dem Jahreswechsel ist die neue Exekutionsordnung in Kraft. Sie soll Gläubigern ermöglichen, ihren Forderungen rascher zum Durchbruch zu verhelfen. Bei den Akten, die eine Amtsdirektorin in einem Wiener Bezirksgericht zu erledigen gehabt hätte, nützt die Reform nichts mehr. Die Justiz-Bedienstete ließ sie bergeweise liegen.

Exekutions- sowie Insolvenzanträge wurden bis zu vier Monate lang einfach ignoriert. Dadurch trat in zahlreichen Fällen ein Verfahrensstillstand ein. Dabei werden solche Akten von anderen Justiz-Bediensteten in der Regel noch am Tag des Einlangens bearbeitet und sind binnen einer Woche entscheidungsreif. Bei einer Revision erkannte man das ganze Ausmaß des Rückstaus und erstattete gegen die Amtsdirektorin Disziplinaranzeige.

90 Prozent Auslastung

In dem Verfahren stellte sich heraus, dass es bei der Mitarbeiterin schon früher massive Verzögerungen bei der Aktenbearbeitung gegeben hatte. Damals konnte man das noch auf eine Überlastung von 120 Prozent zurückführen. Man teilte der Abteilung eine zusätzliche Rechtspflegerin für Exekutionssachen zu, wodurch sich die Belastung der Amtsdirektorin auf 90 Prozent einpendelte. Sie schob trotzdem Konkursakten von einer Schreibtischecke in die andere.

Der wahre Grund für ihre Versäumnisse liegt darin, dass sie Konkursakten nicht gerne bearbeitet, weil ihre fachlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet nicht besonders ausgeprägt sind. Schwierigere Akten sind generell nicht so ihr Fall. Wie die Erhebungen ergaben, verwendet sie nicht einmal die richtigen, sondern veraltete Formulare zur Bearbeitung. Die Amtsdirektorin bekam vom Disziplinarsenat 1000 Euro Geldbuße aufgebrummt.

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