Aliyev-Tod: Große Zweifel an Mord-Theorie
Verschwörungstheorien, ein geplaner Giftanschlag, versuchte Entführungen, prominente Vertraute und ein Ringen auf höchster diplomatischer Ebene. Knapp zehn Jahre lang hielt der Fall Aliyev Österreichs Justiz in Atem. Mit seinem (diagnostizierten) Suizid am 24. Februar 2015 schien der Fall beendet. Gestern stellte sich heraus. Es war nur eine Atempause. Das Privatgutachten eines renommierten deutschen Gerichtsmediziners, wonach der ehmalige kasachische Botschafter in seiner Einzelzelle in der Justizanstalt Josefstadt ermordet worden sein soll, versprach eine spektakuläre Wende. Auch wenn man sich, wie Aliyevs Anwälte gestern meinte, an "keinen Verschwörungstheorien" beteiligen möchte.
"Von einer Wende kann keine Rede sein"
Tatsächlich könnte der Fall neu aufgerollt werden. Jedenfalls wollte das Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, am Dienstag im Ö1-Morgenjournal nicht ausschließen. Zunächst müsse man jedoch darauf warten, was die Experten in Sankt Gallen zu dem neuen Gutachten sagen. Dort wurde 2015 bereits das zweite Gutachten erstellt, das einen Suizid feststellte.
Die Institute in Wien und St. Gallen seien jedenfalls "hoch renommiert", sagt Peter Grabuschnigg, Leiter der Gerichtsmedizin in Graz zu kurier.at. Und die Spuren, die durch Burking entstehen, "hätte jeder Student erkannt", sagt er. Während die Gutachten aus Wien und St. Gallen durch die Arbeit an der obduzierten Leiche entstanden, konnte das neue Gutachten nur auf Fotos zurückgreifen. Was noch nicht unbedingt heißt, dass es unglaubwürdig ist. "Die primäre Begutachtung ist natürlich das Wichtigste, aber auch durch gute Fotos kann man sehr wohl Rückschlüsse ziehen", sagt Grabuschnigg. Dazu kommt: Die Gutachter in St. Gallen haben die Leiche Aliyevs erst nach neun Tagen erhalten, könnte es sein, dass die Leiche dann bereits in einem Zustand war, in dem die relevanten Spuren nicht mehr erkennbar waren? Auch das schließt Grabuschnig aus: "Sollte es diese Spuren eines Burking gegeben haben, wären sie auch nach neun Tagen noch vorhanden gewesen."
Auch für das Justizministerium könne von "einer Wende schon deshalb nicht die Rede sein, weil die Staatsanwaltschaft Wien eine Reihe von gegenteiligen Beweisergebnissen erbracht hat, die sich alleine jetzt noch nicht als entkräftet darstellen lassen" (siehe Bericht unten).
Unter Berufung auf die Ermittlungsergebnisse schreibt der Falter (Ausgabe erscheint am Dienstag), dass die von der Wiener Justiz gesicherten Beweise einen Mord am kasachischen Ex-Botschafter Rakhat Aliyev in seiner Gefängniszelle "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausschließen. Demnach hinterließ Aliyev auch eine Art Abschiedsbrief. "Schütze das Geld für dich und die Kinder (...). Ich habe es nicht mehr geschafft. Dein Held hat keine Kraft mehr!", heißt es in einem Schreiben Aliyevs an seine Frau.
Depressiv und innerlich unruhig
Diese habe selbst ein "mögliche Suizidgefährdung ihres Mannes" angesprochen, zitiert die Zeitung aus der Notiz eines Psychiaters wenige Monte vor dem Tod. Im Krankenakt werde 18 Mal darauf hingewiesen, das Aliyev "depressiv", "innerlich unruhig", "weinerlich" oder "einsam" sei.
Laut dem gestern präsentierten Privatgutachten würden charakteristische Blutergüsse im oberen Brustkorb Aliyevs Tod zu einem "Lehrbuchfall" für das sogenannte "Burking" (Ersticken durch Niederdrücken des Brustkorbs bei gleichzeitigem Zuhalten von Mund und Nase) machen. Selbstmord- oder Unfallthesen wies der renommierte deutsche Gerichtsmediziner Bernd Brinkmann als "Fantasiegebilde" zurück.
Der Falter zitiert nun einen Forensiker, der anonym bleiben wollte, wonach die von Brinkmann monierten Male unterhalb der Strangulationsmarke von einem missglückten ersten Selbstmordversuch stammen können. "Die Druckstauungen sind für mich erklärbar. Vermutlich hat sich Alijew zweimal in die an der Wand befestigte Schlinge gelegt. Beim ersten Mal hat er den Kopf noch einmal aus der Mullbinde gezogen, ehe er bewusstlos wurde. Der Suizidversuch könnte die Blutstauungen produziert haben, aber noch keine Verletzungen am Hals", sagte der Experte der Zeitung.
Wie sollen der oder die Täter in die Zelle gekommen sein?
Unklar ist vor allem, wie die "fremde Hand", die Aliyev getötet haben soll, unbemerkt in die Zelle kommen konnte. Die Zellentüre wurde nämlich durch zwei Videokameras überwacht und es gibt auch ein sogenanntes "Riegelkontaktprotokoll", das jede Öffnung der Zelle digital protokollierte.
Weder die Video- noch die Zellentürdaten seien manipuliert worden, schreibt der Falter unter Berufung auf von der Justiz eingesetzte Gutachter. Demnach erfolgte die letzte Zellenöffnung am Vortag des Todes um 17.18 Uhr, auf dem Video waren um 21.47 Uhr zuletzt Beamte zu sehen. Um 7.26 Uhr sei die Einzelzelle wieder geöffnet worden; Aliyev wurde bereits tot entdeckt.
Die Ermittler seien mehrere Thesen durchgegangen, heißt es in dem Bericht. Ein chemisch-toxikologisches Gutachten habe Vergiftung ausgeschlossen. DNA-Abriebe von Händen und Fingerkuppen schlossen einen Kampf aus, und in der Zelle fanden sich auch keine fremden DNA-Spuren. Der Schweizer Gerichtsmediziner habe schließlich "Kompression der Blutgefäße am Hals im Rahmen einer Strangulation" als Todesursache festgestellt.
Er soll nun noch vor Weihnachten eine Stellungnahme zu den Erkenntnissen Brinkmanns abgeben, danach will die Wiener Justiz über die weitere Vorgangsweise.
Das Justizministerium geht im Todesfall Rakhat Aliyev weiterhin von Selbstmord aus. "Von einer Wende kann schon deshalb nicht die Rede sein, weil die Staatsanwaltschaft Wien eine Reihe von gegenteiligen Beweisergebnissen erbracht hat, die sich alleine jetzt noch nicht als entkräftet darstellen lassen", sagte Sektionschef Christian Pilnacek am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.
Der Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium verwies auf Gutachten über die Videoanlage und den Schließmechanismus der Zellentür, bei denen es jeweils keine Manipulationen gegeben habe. Außerdem seien alle Personen befragt worden, die mit Essens- und Medikamentenausgabe beschäftigt gewesen seien, und der Gerichtsmediziner Reinhard Haller habe eine Stellungnahme über die "Suizidgeneigtheit" von Aliyev abgegeben.
"Fantasiegebilde"?
Laut dem von Aliyevs Anwälten beauftragten Gutachter Bernd Brinkmann ist der kasachische Ex-Botschafter im Februar 2015 in seiner Gefängniszelle "von fremder Hand" gestorben. Der deutsche Rechtsmedizinier bezeichnete Selbstmord- oder auch Unfallthesen als "Fantasiegebilde". Charakteristische Blutergüsse im oberen Brustkorb machten Aliyevs Tod vielmehr zu einem "Lehrbuchfall" für das sogenannte "Burking" (Ersticken durch Niederdrücken des Brustkorbs bei gleichzeitigem Zuhalten von Mund und Nase). "Das sieht ein Blinder", sagte Brinkmann. Aliyev sei tot oder sterbend in jenen erhängten Zustand gebracht worden, in dem er in der Gefängniszelle aufgefunden wurde.
Warten auf Sankt Gallen
Der Sektionschef schloss aber nicht aus, dass der Fall neu aufgerollt werden könnte. Zunächst sei abzuwarten, was die Experten in Sankt Gallen zu den Ausführungen Brinkmanns sagen. Die Schweizer Rechtsmediziner hätten zugesagt, noch vor Weihnachten eine Stellungnahme zu liefern. "Wir denken, dass dann zumindest einmal die medizinischen Fragen hinreichend geklärt werden können", sagte Pilnacek.
2002: Rakhat Aliyev, Schwiegersohn des autokratischen Staatschefs Nursultan Nasarbajew, wird nach Putsch-Gerüchten als kasachischer Botschafter nach Österreich geschickt.
2005: Aliyev kehrt als Vize-Außenminister nach Kasachstan zurück.
31. Jänner 2007: Zwei Manager der kasachischen Nurbank verschwinden spurlos. Haupteigentümer der Bank ist Rakhat Aliyev.
9. Februar 2007: Aliyev wird wieder als Botschafter nach Österreich geschickt.
23. Mai 2007: Ermittlungen gegen Aliyev wegen der Entführung der beiden Bankmanager.
26. Mai 2007: Aliyev wird als Botschafter abgesetzt. Nasarbajew-Tochter Dariga reicht die Scheidung ein.
28. Mai 2007: Kasachstan erlässt einen Haftbefehl gegen Aliyev.
30. Mai 2007: Auslieferungsantrag der kasachischen Justiz an Österreich.
1. Juni 2007: Aliyev wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien vorübergehend in Haft genommen.
4. Juni 2007: In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "profil" erklärt Aliyev, dass das Vorgehen der kasachischen Justiz politisch motiviert sei.
8. August 2007: Österreich lehnt ein kasachisches Auslieferungsbegehren für Aliyev ab, weil er kein faires Verfahren erwarten könne.
17. Jänner 2008: Kasachstan verurteilt Aliyev in Abwesenheit wegen der Entführung der Bankmanager zu 20 Jahren Haft und stellt einen weiteren Auslieferungsantrag an Österreich. Im März wird auch Ex-Geheimdienstschef Alnur M. zu 20 Jahren Straflager verurteilt.
Juli-September 2008: Drei gescheiterte Entführungsversuche gegen M. und den Aliyev-Vertrauten Vadim K. gehen in Wien über die Bühne.
29. Jänner 2009: Ein Wiener Polizist, der Daten an den mutmaßlichen kasachischen Spion Ildar A. weitergegeben hatte, wird wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Ildar A. ist bereits in U-Haft.
10. Juli 2009: Wegen Gerüchten, der kasachische Geheimdienst habe auch Abgeordnete beeinflusst, setzt das Parlament einen Untersuchungsausschuss ein. Diese Gerüchte werden später auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bestätigt.
18. Jänner 2010: Der mutmaßliche kasachische Spion Ildar A. wird in einem Prozess um die Entführungen von einem Wiener Gericht freigesprochen.
Dezember 2010: Bundespräsident Heinz Fischer besucht Kasachstan, nachdem er zwei Jahre davor eine Visite kurzfristig abgesagt hatte.
30. Jänner 2011: Laut dem ZDF ermittelt die deutsche Justiz wegen Geldwäsche gegen Aliyev. Eine zentrale Rolle soll dabei ein Metallbetrieb in Nordrhein-Westfalen gespielt haben.
Februar 2011: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) revidiert seine Spruchpraxis und erlaubt die Auslieferung eines Kasachen durch die Ukraine an sein Heimatland. Juristen sehen damit die österreichische Justiz im Fall Aliyev in Zugzwang.
18. Mai 2011: Aus dem Entführungsfall wird ein Mordfall: Auf dem Gelände einer ehemaligen Firma Aliyevs in Kasachstan werden die Leichen der beiden verschwundenen Nurbank-Manager gefunden. Gerichtsmedizinern der Berliner Charite gelingt die Identifizierung der in Kalkfässer gesteckten Leichen. Aliyev spricht von durch den kasachischen Geheimdienst manipulierten Beweisen.
6. Juni 2011: Anwalt Lansky wirft den österreichischen Behörden vor, sich als Fluchthelfer für Aliyev und seine vier mutmaßlichen Mittäter zu verdingen. Aliyev ist eigenen Angaben zufolge schon seit zwei Jahren nicht mehr in Österreich.
16. Juni 2011: Das Landesgericht Wien lehnt auch den zweiten Auslieferungsantrag Kasachstans im Fall Aliyev ab.
Juli 2011: Die österreichische Behörden beginnen Ermittlungen gegen Aliyev wegen Mord- und wegen Geldwäschevorwürfen. Aliyev soll sich inzwischen in Malta aufhalten und vorübergehend den Namen seiner Frau, Shoraz, angenommen haben.
März 2013: Aliyev alias Shoraz erhebt in seinem neu erschienen Buch "Tatort Österreich" erneut Vorwürfe gegen österreichische Politiker. Als "Helfershelfer" Kasachstans werden Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) und sein Parteikollege, Ex-Parlamentarier Anton Gaal, aber auch Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und die FPÖ-Abgeordneten Harald Vilimsky und Johannes Hübner genannt.
1. Juni 2013: Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) wird verdächtigt, das kasachische Regime mit vertraulichen Dokumenten im Fall Aliyev versorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittle sowohl gegen Gusenbauer als auch gegen den Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky wegen des Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeiten, berichtet das Nachrichtenmagazin "profil".
14. Juni 2013: Malta friert das Vermögen Aliyevs einem Medienbericht zufolge wegen Geldwäscheverdachts ein.
1. November 2013: Aliyev wird der österreichische Fremdenpass entzogen.
März 2014: Die Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Gusenbauer wegen des Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeiten werden eingestellt.
10. April 2014: Aliyev-Gegner werfen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vor, "ein Mittäter, ein Assistent von Rakhat Aliyev" gewesen zu sein. Brandstetter weist die Vorwürfe zurück.
19. Mai 2014: Die Staatsanwaltschaft Wien erlässt einen Haftbefehl gegen Aliyev.
6. Juni 2014: Aliyev wird am Wiener Flughafen festgenommen. Seinem Anwalt Manfred Ainedter zufolge habe sich Aliyev "freiwillig" gestellt. Der früher kasachische Vizeaußenminister kommt in U-Haft.
16. Juni 2014: Opferanwälte präsentieren ein schriftliches Geständnis Aliyevs, das bei einer Hausdurchsuchung kasachischen Ex-Geheimdienstchefs M. gefunden worden sei. Laut der Staatsanwaltschaft Wien handelt es sich um eine Fälschung.
28. Oktober 2014: Das Oberlandesgericht Wien bezeichnet den Verein "Tagdyr" der Witwen der ermordeten Bankmanager für ein Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienst. "Tagdyr" soll der Wiener Anwaltskanzlei Lansky zwischen 2009 und 2012 mehr als 14 Millionen Euro gezahlt haben, um gegen Aliyev vorzugehen. Lansky weist dies zurück.
31. Oktober 2014: Die Staatsanwaltschaft Wien plant eine Anklage gegen Aliyev wegen Doppelmords.
1. Dezember 2014: Der Aliyev-Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft liegt im Justizministerium und wird dort dem Weisenrat vorgelegt.
4. Dezember 2014: Eine PR-Agentur ließ einem Bericht des Magazins "Datum" zufolge jahrelang Negativpostings im Internet gegen Aliyev verfassen. Dies geschah demnach im Auftrag der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner.
30. Dezember 2014: Die erwartete Mordanklage gegen Aliyev wird eingebracht, der Schwurprozess gegen Aliyev, M. und K. soll Ende März starten.
24. Februar 2015: Aliyev wird tot in seiner Einzellzelle in der Justizanstalt Josefstadt aufgefunden. Nach Justizangaben erhängte sich der 52-Jährige dort mit Mullbinden an einem Kleiderhaken. Seine Anwälte zweifeln an dem Suizid des Ex-Diplomaten.
26. Februar 2015: Nach der Obduktion, bei der kein Hinweis auf Fremdverschulden gefunden wird, wird die Leiche von Aliyev vorerst nicht freigegeben. Das rechtsmedizinische Institut St. Gallen wird mit weiteren gerichtsmedizinischen Untersuchungen betraut.
31. März 2015: Ein pensionierter Sektionschef im Justizministerium soll versucht haben, entgeltlich für die Kanzlei Lansky Insiderwissen aus dem Ressort "abzusaugen". Der Betroffene und Lansky versichern, es habe sich dabei um kein ungesetzliches Vorgehen gehandelt.
14. April 2015: Im Wiener Straflandesgericht wird der Prozess gegen die verbliebenen Angeklagten eröffnet. M. und K. bestreiten jegliche Beteiligung an der Entführung und Tötung der kasachischen Banker und behaupten, die Beweise gegen sie wären im Nachhinein "konstruiert" worden.
29. April 2015: M. und K. werden vom Gericht wegen Wegfalls des dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt. Ein Proteststurm der Privatbeteiligten-Vertreter sowie des Repräsentanten der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft in Wien sind die Folge.
8. Juni 2015: Die Angeklagten werden wieder in U-Haft genommen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gibt einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Folge. Der dringende Tatverdacht sei weiters gegeben, heißt es.
12. Juni 2015: Das gerichtsmedizinische Gutachten aus der Schweiz trifft bei der Wiener Justiz ein. Auch die Experten in St. Gallen finden keine Indizien, dass Aliyev von fremder Hand getötet worden wäre.
10. Juli 2015: M. und K. werden vom Vorwurf des Doppelmords freigesprochen. Der ehemalige KNB-Chef wird darüber hinaus gehend auch von sämtlichen weiteren, ihn betreffenden Anklagepunkten freigesprochen. K. erhält wegen Beteiligung an der Entführung und Gefangennahme der Banker zwei Jahre teilbedingt. Aliyevs Witwe wertet den Ausgang des Strafverfahrens als "posthumen Freispruch" für ihren Mann. Opfer-Vertreter Lansky sieht dagegen den "Kern der Anklage" bestätigt.
September 2016: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen des Wiener Straflandesgerichtes.
23. November 2016: Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil gegen Vadik K.
12. Dezember 2016: Die Anwälte Aliyevs, Manfred und Klaus Ainedter, präsentieren in Wien ein Privatgutachten des deutschen Rechtsmediziners Bernd Brinkmann, wonach Aliyev keinen Selbstmord verübt haben kann. Er habe sich nicht erhängt, sondern sei von einer Person niedergedrückt und durch Zudrücken von Mund und Nase erstickt worden ("Burking"). Die Staatsanwaltschaft Wien fordert daraufhin dem Schweizer Gerichtsgutachter eine Stellungnahme an, die bis Jahresende eintreffen soll (mehr dazu hier).
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