AKH: Rauer Ton gehört bei Ärzten dazu

AKH: Rauer Ton gehört bei Ärzten dazu
Nach acht Jahren entschied Gericht gegen eine Chirurgin, die wegen Mobbings geklagt hatte.

Acht Jahre lang hat die Chirurgin Adelheid E. gegen ihren Arbeitgeber, das Wiener Allgemeine Krankenhaus, prozessiert. Die Medizinerin fühlte sich gemobbt. Jetzt hat sie es schriftlich: Zwar ist der Ton in der Thorax-Chirurgie „nicht immer freundlich“, das Klima sei rau und es fehle Zivilcourage.

Mobbing sei aber nicht festzustellen, urteilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Denn ein Recht zu operieren gebe es für „beamtete Chirurgen“ nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Adelheid E. hat bereits Berufung eingelegt.

Amtshaftungsklage

Die Niederösterreicherin hätte sich den langwierigen Prozess (das Urteil wurde schon einmal wegen formaler Fehler aufgehoben, Anm.) gerne erspart. Mehrfach wandte sie sich intern an diverse Stellen. Als das nichts half, brachte sie 2010 eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein.

Die Ärztin fühlte sich diskriminiert und gemobbt. Als einzige Frau auf diesem Gebiet werde sie ausgegrenzt, erklärte sie. Zu anspruchsvollen Operationen werde sie nicht mehr eingeteilt – somit verliere sie ihre Fähigkeiten.

Bei Besprechungen müsse sie in der zweiten Reihe sitzen. Sie verschwand aus eMail-Verteilern – und bekam entsprechend einige Informationen nicht. Von einem geplanten Gruppenfoto erfuhr sie nur durch Zufall.

Nicht genügend Talent

Entsprechende Vorwürfe wurden von der MedUni stets zurück gewiesen. Es sei unrichtig, dass Dr. E. vom Operationsprogramm ausgeschlossen worden sei – sie selbst habe die Teilnahme verweigert.

Sie werde weder diskriminiert noch gemobbt. Sie sei „letztlich keine ausreichend talentierte Chirurgin gewesen“, sagten ihre Vorgesetzten.

AKH: Rauer Ton gehört bei Ärzten dazu

Adelheid E. war die einzige Frau in der Abteilung

 

Doch es gab Zwischenfälle, die auch beim Richter einen schalen Nachgeschmack hinterließen. So wurde der Ärztin etwa eine Komplikation bei einer Patientin zugeschrieben. Dabei hatte sie damit nichts zu tun.

Sie bekam eine Veranstaltungseinladung mit falscher Uhrzeit – und war die einzige, die dadurch zu spät kam. Und sie wurde bei der Aufteilung der Sonderklasse-Patienten nach hinten gereiht. Weil sie „weniger zur Abteilungsarbeit“ beitrage. Mitgeteilt wurde ihr das aber nicht.

"Besonders sensibel"

Unter dem rauen Ton in Morgenbesprechungen hätte die „besonders sensible Klägerin mehr gelitten als die anderen.“ Doch alle waren davon betroffen, so der Richter.

In einem Protokoll, das in einer Verhandlung verlesen wurde, erklärte ihr ein Gutachter: „Die haben sich ja nicht geändert. Sie gehen da rein und vom ersten Tag an werden S’ wieder gemobbt von vorn bis hinten.“

Er soll ihr angeboten haben, ihr Depressionen zu attestieren, damit eine Pensionierung eingeleitet werden kann. Adelheid E. lehnte ab.

Kommentare