Hohe Strafen: Wien verschärft erneut Regeln für Kurzzeitvermieter
Seit zwei Jahren hat die Stadt Wien illegale Kurzzeitvermietungen von Wohnungen verstärkt im Visier. Es wurden in der Vergangenheit bereits Maßnahmen getroffen, nun kündigte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) eine weitere an: Alle Gastgeberinnen und Gastgeber, die Wohnungen kurzzeitig vermieten, etwa auf Airbnb oder Booking.com, müssen sich in einem Register eintragen.
Eine Registrierungsnummer, die die Vermieter bei der Anmeldung auf der Plattform erhalten, muss künftig bei jedem Online-Inserat angegeben werden. Ohne diese Nummer darf die Wohnung nicht mehr angeboten werden. „Wir wollen Maßnahmen schaffen, die man auch kontrollieren kann. Mit dem Register wollen wir dafür sorgen, dass es zu keinen Übertretungen der bisherigen Maßnahmen kommt“, sagte Ludwig bei einem gemeinsamen Mediengespräch mit dem Delegationsleiter der SPÖ im EU-Parlament, Andreas Schieder.
„Wir wollen Maßnahmen schaffen, die man auch kontrollieren kann. Mit dem Register wollen wir dafür sorgen, dass es zu keinen Übertretungen der bisherigen Maßnahmen kommt“, sagte Ludwig in einem Mediengespräch.
Strafen bis zu 50.000 Euro
Sollten sich Vermieterinnen und Vermieter weigern, sich zu registrieren, könnten hohe Strafen anfallen. „Das Strafausmaß muss deutlich sein, ich kann mir bis zu 50.000 Euro gut vorstellen“, betonte der Bürgermeister. Durch das Online-Register soll verhindert werden, dass die Wohnungen zu lange vermietet werden.
Seit Juli 2024 braucht man nämlich eine Ausnahmebewilligung, wenn man eine Wohnung mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermieten will. Bis dahin gab es in Wien nur ein Limit: Seit 2018 durften Wohnungen in Gebieten, die als Wohnzonen ausgewiesen sind, nicht gewerblich vermietet werden. Mit der Neu-Regelung ab 1. Juli 2024 wollte die Stadt verhindern, dass Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wird.
EU-Ebene
Am 7. Juli legt die EU-Kommission den „Affordable Housing Act“ vor – ein Maßnahmenbündel gegen die europaweite Wohnungskrise.
62 Prozent
der Wienerinnen und Wiener wohnen in einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Mietwohnung.
Leistbares Wohnen
In Wien gibt es 220.000 Gemeindewohnungen und 200.000 geförderte Mietwohnungen.
Zahlen liegen nicht vor
Dieses Ziel verfolgt die Stadt nun auch mit dem neuen Online-Register. Und noch etwas erhofft man sich durch diese Maßnahme: „Wir sind jetzt gerade dabei, zu analysieren, wie viele Wohnungen für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen uns so einen Überblick verschaffen“, betonte Ludwig. Derzeit liegen nämlich keine Zahlen vor, wie viele Wohnungen etwa über Airbnb vermietet werden. So kann derzeit auch nicht die Frage beantwortet werden, wie viele Wohnungen die Stadt dem Markt so wieder zuführen will.
„Es geht hierbei nicht um Einzelpersonen, die ihre Wohnung während des Urlaubs vermieten. Sondern um Personen und Investoren, die das systematisch betreiben und ganze Häuser oder sogar Häuserblocks für Kurzzeitvermietung zur Verfügung stellen“, erklärte Ludwig.
80 Prozent Fläche für Wohnzwecke
In den vergangenen Jahren hatten nämlich einige Investoren ein Schlupfloch in den Regeln gefunden: die Umwidmung bestehender Gebäude in eine Beherbergungsstätte. Erlaubt wird in der Bauordnung dadurch die „Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt“ – auch über 90 Tage hinaus. Laut Stadtchef will man verhindern, dass ganze Häuser in Beherbergungsstätten umgewidmet werden. In Zukunft müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen Wohnzwecken dienen.
In einer Aussendung kritisierten die Grünen diesen Aspekt: „Dass der Bürgermeister Immobilien-Spekulant:innen weiterhin einen Freibrief für 20 Prozent der Wohnfläche geben will, ist mutlos und verkennt den Ernst der Lage“, so Judith Pühringer, Parteivorsitzende der Grünen. Laut dem Wohnhaussprecher Georg Prack werden mindestens 14.000 Wohnungen in Wien dauerhaft als Tourismusappartements betrieben.
Angesprochen auf den zeitlichen Rahmen der neuen Maßnahmen sagte Ludwig, dass Gespräche mit dem Koalitionspartner laufen. Der Stadtchef geht davon aus, dass die Maßnahmen noch heuer in Kraft treten werden.
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