Airbnb und Co.: Online-Register soll im Herbst kommen
Seit gut zwei Jahren bekämpft die Stadt Wien illegale Kurzzeitvermietungen von Wohnungen. Vor drei Wochen kündigte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erneut eine schärfere Gangart an – künftig müssen sich alle Gastgeberinnen und Gastgeber, die Wohnungen vermieten, in einem Online-Register eintragen.
Den Grünen geht das aber nicht schnell genug, wie die Partei am Dienstag bei einer Pressekonferenz erneut betonte. „Mehrfach wurde in den letzten Monaten von der SPÖ angekündigt, dass noch vor dem Sommer strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung kommen. Jetzt sind wir schon fast mitten im Sommer und passiert ist nichts“, sagte Peter Kraus, Parteivorsitzender der Grünen Wien.
Landtag tagt im Herbst
Auf KURIER-Anfrage heißt es aus dem Büro der zuständigen Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) am Dienstag, dass das Register im Herbst umgesetzt wird. „Dafür braucht es einen Landtagsbeschluss und die Gremien tagen im Herbst. Das Register kann man nicht von heute auf morgen einsetzen“, erklärte ein Sprecher.
Laut den Grünen wurde die Statistik Austria mit dem Register beauftragt. „Das Register gibt es dort bereits, die Stadt muss es lediglich anwenden, aber sie tut es nicht“, kritisierte Kraus.
Über das Register erhalten Vermieterinnen und Vermieter künftig bei der Anmeldung auf Plattformen wie Airbnb eine Nummer. Ohne diese Registrierungsnummer dürfen Wohnungen dann nicht mehr vermietet werden. „Wir wollen Maßnahmen schaffen, die man auch kontrollieren kann. Mit dem Register wollen wir dafür sorgen, dass es zu keinen Übertretungen der bisherigen Maßnahmen kommt“, sagte Ludwig bei einem Mediengespräch im Juni.
Hohe Strafen drohen
Halten sich Vermieterinnen und Vermieter nicht an die neue Registrierungspflicht, können hohe Strafen anfallen. „Das Strafausmaß muss deutlich sein, ich kann mir bis zu 50.000 Euro gut vorstellen“, betonte der Bürgermeister. Durch das Online-Register soll verhindert werden, dass die Wohnungen zu lange vermietet werden.
Seit Juli 2024 braucht man nämlich eine Ausnahmebewilligung, wenn man eine Wohnung mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermieten will. Bis dahin gab es in Wien nur ein Limit: Seit 2018 durften Wohnungen in Gebieten, die als Wohnzonen ausgewiesen sind, nicht gewerblich vermietet werden. Mit der Neu-Regelung ab 1. Juli 2024 wollte die Stadt verhindern, dass Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wird. Investoren fanden jedoch bereits Schlupflöcher, um diese Regel zu umgehen: Die Umwidmung bestehender Gebäude in eine Beherbergungsstätte.
Wohnungsmarkt
Laut dem Wohnhaussprecher der Grünen, Georg Prack, werden mindestens 14.000 Wohnungen in Wien dauerhaft als Tourismusappartements betrieben.
62 Prozent
der Wienerinnen und Wiener wohnen in einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Mietwohnung.
300 Anträge gestellt
Laut den Grünen wurden 2025 über 300 Anträge für eine Umwidmung gestellt, 132 wurden genehmigt. „Die Zahl der Bewilligungen liegt deutlich unter der Zahl der Angebote auf Airbnb und Co.“, betonte Peter Kraus bei dem Mediengespräch. Das Register würde auch der Baupolizei viel Arbeit ersparen. „Die müssen jetzt zu allen Wohnungen hingehen und bei jeder Tür anläuten, um nachzuschauen, ob da möglicherweise ein illegales Airbnb ist“, führte Kraus weiter aus.
Auch vom Verband der Apartmentvermieter wird das Register unterstützt. „Wir sehen aber trotzdem ein großes Manko. Im Register wird nur eingetragen, wie viele Gäste und wie viele gebuchte Nächte ein Inserat pro Monat hat. Allerdings werden keine Buchungsstrukturen erfasst“, sagte Felix Gradinaru, Vorstandsmitglied des Apartmentvermieterverbands. Es gebe auch Kurzzeitvermieter, die sich nicht nur auf Touristen konzentrieren. „Die Vermieter, die sich zum Beispiel auf Studenten oder Monteure spezialisiert haben, die kann man im Register nicht sauber von Touristen unterscheiden. Das wäre aber notwendig“, betonte Gradinaru.
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