Ärztestreik für KAV "Dienstpflichtverletzung"

Im Zuge des Streiks ist auch eine Ärztedemo geplant.
Teilnahme an Protest-Aktionen sei nur außerhalb der Dienstzeit erlaubt

Mit harten Bandagen reagiert der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) auf die von seinen Ärzten geplanten Kampfmaßnahmen gegen die Arbeitszeit-Neuregelungen. Wie berichtet organisiert die Ärztekammer dazu am kommenden Mittwoch eine Betriebsversammlung an der WU sowie am 12. September einen Warnstreik samt Demo durch die Innenstadt.

„An diesen Tagen ist ein ordentlicher Dienstbetrieb mit normaler Patientenfrequenz und Patientenversorgung sicherzustellen“, heißt es in einem Schreiben des Leiters des Personal-Vorstandes an alle KAV-Ärzte. „Eine Reduktion der Leistungen bzw. Ärztinnen- und Ärztepräsenz analog zu einem Feiertags- bzw. Wochenendbetrieb ist nicht zulässig.“ Letzteres hatte die Ärztekammer für den geplanten Warnstreik angekündigt.

Und weiter: „Eine Verschiebung von Diagnostik und Therapie sowie die Nicht-Versorgung von Patientinnen und Patienten in diesem Zusammenhang werden als Dienstpflichtverletzungen gewertet.“ Teilnahmen an den Protestveranstaltungen könnten demnach „ausschließlich außerhalb der Dienstzeit erfolgen“. Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst sei somit ebenfalls eine Dienstpflichtverletzung.

Der KAV appelliert in dem Schreiben an die Ärzte, ihren Versorgungsauftrag wahrzunehmen, da aus Sicht des KAV kein Streikgrund vorliege.

Ärzte sind empört

Die Wiener Ärztekammer ist empört. Wegen des Schreibens hätten sich am Freitag schon zahlreiche entrüstete Ärzte bei der Kammer gemeldet. "Diese Einschüchterungsversuche bestätigen den unglaublich desolaten Zustand im KAV hinsichtlich der Wertschätzung gegenüber den dort tätigen Ärzten sowie des dort herrschenden Betriebsklimas. Es ist dies mit ein Grund, warum die Ärztekammer sowie der Personalgruppenausschuss – ÄrztInnen im KAV, nach erfolgter Befragung der Kollegenschaft, die Protestmaßnahmen organisiert", heißt es bei der Kammer.

Laut Kammer hätten Ärzte selbstverständlich genauso wie andere Arbeitnehmer das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, zu streiken, wenn es um die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen geht. Das Wesen des Streiks sei es, sich Dienstanweisungen von Vorgesetzten zu widersetzen. "Hierbei kann es zu keinen dienstrechtlichen Konsequenzen, wie beispielsweise die Auflösung des Dienstverhältnisses kommen. Ein Streik bedingt sogar rechtlich, dass ein Notdienst aufrechterhalten wird, zu dem auch die Verschiebung von Terminen bei Diagnostik und Therapie gehört, sofern es sich nicht um medizinisch akut gefährdete Patienten handelt, die sofort versorgt gehören", betont man in der Kammer. Sollte es tatsächlich zu dienstrechtlichen Konsequenzen kommen, bietet die Kammer den Betroffenen vollen Rechtsschutz an. "Kein Arzt und keine Ärztin brauchen sich davor zu fürchten, an Streikmaßnahmen wie einem Warnstreik am 12. September teilzunehmen", betont man daher.

Im KAV bleibt man unbeeindruckt: "Der KAV hat dafür zu sorgen, dass der Versorgungsauftrag den Patienten gegenüber gewährleistet wird", sagt eine Sprecherin zum KURIER. "Wenn zum Dienst eingeteilte Ärzte innerhalb der Dienstzeit an Protestmaßnahmen teilnehmen, kann dieser Auftrag nicht vollumfänglich erfüllt werden."

Zu den möglichen Folgen einer Teilnahme am Streik bzw. der daraus folgende Dienstpflichtverletzung äußert man sich folgendermaßen: "Es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nach Schweregrad und Konsequenzen", sagt die Sprecherin. "Die konkreten Maßnahmen (Gespräch, Ermahnung, Belehrung, Disziplinarverfahren, Geldbußen bis zu Entlassung) liegen im Ermessen der jeweiligen Vorgesetzten."

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