„Wir haben uns mit unserem Pächter, der für die Bewirtschaftung des Parkplatzes auf der Sophienalpe verantwortlich ist, mehrfach zum Thema Parkraumbewirtschaftung ausgetauscht – mit dem Ziel, gemeinsame und tragfähige Lösungen zu finden. Vor Kurzem wurden wir von unserem Pächter telefonisch darüber informiert, dass die entgeltliche Parkraumbewirtschaftung auf der Sophienalpe eingestellt wurde“, heißt es in einer ÖBF-Stellungnahme. Nachsatz: „In diesem Zusammenhang wurden sowohl die entsprechenden Beschilderungen als auch die Kamera vor Ort entfernt.“
395-Euro-Abmahnung oder Besitzstörungsklage
Tatsächlich zeigen aktuelle Bilder von KURIER-Lesern, dass die Beschilderung, auf denen die Parkgebühren (Online-Ticket für 2,50 Euro/Stunde) und die Videoüberwachung angekündigt sind, bereits demontiert ist. Nun muss niemand mehr fürchten, nachträglich mit einer Besitzstörungsklage respektive einer 395-Euro-Pönalzahlung behelligt zu werden. Vom Eigentümer des seit Jahren geschlossenen Ausflugslokals, der LIV Immobilien GmbH, gab es vorerst keine Stellungnahme.
Diese hatte, wiewohl es auf der Sophienalpe keine neuen Gastronomiepläne gab, den Parkplatz weiter in Pacht, um dort Einnahmen zu lukrieren. „Bei mir gibt es die Möglichkeit, ein Ticket zu kaufen, und alles ist klar ausgeschildert. Ich bin kein böser Mensch, aber ich muss schon schauen, dass ich dort auch Einnahmen habe“, erklärte LIV-Chef Clemens Rauhs vergangenen Sommer.
Druck wurde immer größer
Allerdings brachten KURIER-Recherchen die Betreiber des Abzock-Modells immer stärker unter Druck, weil das Ganze immer gröbere Ausmaße annahm und der Unmut stieg: So wurden Parkplatz-Sünder, die die 395-Euro-Strafe berappt hatten, Monate später von der Überwachungs-Subfirma noch einmal zur Kasse gebeten und von den Opfern noch einmal 170 Euro für die eigene Überwachung verlangt.
Zahlende Kunden schikaniert
Selbst korrekt mit Smartphone zahlende Kunden berichten dem KURIER, dass sie mit Strafzahlungen konfrontiert wurden, weil sie erst eine Minute nach Einfahrt in den Parkplatz das Online-Ticket gelöst hatten – dabei gilt davor auf der Sofienalpenstraße ein beidseitiges Halte- und Parkverbot. Tatsächlich wird auf den Schildern verlangt: "Ein- und Befahren sowie Parken nur nach Zahlung."
Wien ließ Überwachung prüfen
Zu allem Überdruss rief auch die am Dach des Restaurants angebrachte Videokamera die Stadt Wien auf den Plan – weil über die Sofienalpenstraße gefilmt wurde (und damit verbotenerweise in den öffentlichen Raum). Laut Mitteilung der MA28 (Straßenbau) wurde daher bei der zuständigen Datenschutzbehörde „eine Untersuchung angeregt“, damit der Sachverhalt amtswegig geprüft wird.
Diese dürfte nunmehr obsolet sein, denn die Kamera ist weg. Und mit ihr ein unrühmliches Kapitel in der langen Geschichte des berühmten Wiener Ausflugszieles.
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