Parkplatzfallen: Jetzt schon doppelte Abzocke auf der Sophienalpe

2,50 Euro kostet die Parkstunde auf der Sophienalpe per Online-Ticket.
Ein Wiener soll acht Monate nach einer beglichenen 395-Euro-Abmahnung noch einmal 170 Euro für seine eigene Überwachung zahlen.

Im schwarz-rot-pinken Regierungsprogramm findet sich im Konsumentenschutz-Kapitel auch der Passus „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“. Dass derlei dringend geboten wäre, zeigt nicht nur die explosionsartige Vermehrung solcher Parkplatzfallen, sondern ein an Dreistigkeit kaum überbietbarer neuer Fall auf der Wiener Sophienalpe.

Dort werden seit einem Jahr Ausflügler zur Kasse gebeten – obwohl der Parkplatz verwaist und das Ausflugsgasthaus geschlossen ist (der KURIER berichtete). Das Grundstück gehört sogar der Republik Österreich, wird aber von den Bundesforsten an eine Immobilienfirma verpachtet.

KURIER-Leser A. war Mitte Juni mit dem Motorrad unterwegs und tappte bei einer kurzen Rast in diese Falle:

Weil er online kein Parkticket gelöst hatte, erhielt er zwei Monate später eine Zahlungsaufforderung eines Anwalts in Höhe von 395 Euro. „Dabei bin ich dort nur zehn Minuten gestanden. Ich habe aber für dieses schwere Verbrechen Buße getan und die Strafe gezahlt“, berichtet A. sarkastisch.

Zusatzrechnung für "Beweismittelsicherung"

Mit dieser Pönalzahlung zur Abwendung einer Besitzstörungsklage sei die Sache erledigt, dachte A. Doch weit gefehlt

Im Februar – und damit acht Monate nach dem „Delikt“ – flatterte eine weitere Zahlungsaufforderung in Höhe von 156 Euro ins Haus. Selbe Sache, andere Firma. Diesmal verlangte eine „Besitzwacht GmbH“ für die im Zusammenhang mit der Sophienalpen-Überwachung entstandenen Kosten noch einmal Geld – etwa für die Beweismittelsicherung und Datenauswertung. Da diese Kosten „durch die Störungshandlung ursächlich herbeigeführt“ worden seien.

Der „Täter“ soll also nicht nur für seine Tat, sondern noch einmal extra für seine Überführung blechen. Und nicht etwa der Auftraggeber des Geschäftsmodells. „Raubrittertum“, schimpft A. – und wendet sich an die Arbeiterkammer (AK), die mit dieser Firma schon einige Sträuße ausgefochten hat. „Wir gehen davon aus, dass der mit der 395-Euro-Zahlung geschlossene Vergleich für alle entstandenen Kosten gilt und man sich nicht noch einmal vergleichen kann“, sagt AK-Wien-Konsumentenschützerin Kirstin Grüblinger, die keine Rechtsgrundlage für diese Forderungen sieht. 

Geld zurück in zwei Fällen

In zwei Fällen hätten AK-Mitglieder die geleisteten Zahlungen von der „Besitzwacht“ wieder zurückbekommen, zudem würden zwei Verbandsklagen gegen die Firma und den Geschäftsführer laufen. Es werde schlicht versucht, auf diesem Weg an weiteres Geld zu kommen – und wahrscheinlich würde einige auch ein zweites Mal zahlen.

"Selbstverständlich wird eingeklagt"

„Besitzwacht“-Chef Stefan Saverschel bestätigt die beiden Fälle der „freiwilligen Rückzahlung“, doch nunmehr wähnt er sich durch ein Handelsgericht-Urteil im Recht; und gegen die AK liefen seinerseits Gegenklagen. Sofern von den Parkplatz-Sündern die Beträge nicht fristgerecht beglichen werden, würden diese „selbstverständlich durch unseren Rechtsanwalt gerichtlich eingeklagt“, droht Saverschel. 

Auch A. hat wieder Post von „Besitzwacht“ bekommen – nunmehr verlangt man schon 170 Euro (bei sonstiger Klage) von ihm. Und alle bisherigen Sophienalpe-Opfer müssen jetzt bangen, dass die Abkassierer zwei Mal kommen.

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