Demonstrantin verletzt: Freispruch für Polizisten

37 Personen wurden bei der Demo im Mai 2014 festgenommen. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Prozess: 42-Jährige erlitt einen Bruch. Der Beamte trägt laut Richterin keine Schuld.

Die Stimmung war aufgeheizt: Rund 400 linke Demonstranten wollten die 100 Teilnehmer der Identitären-Demo im Mai 2014 in Wien stoppen.


In der Mitte: Etwa 100 Polizisten, die Rechts und Links voneinander trennten. Dazwischen immer wieder Scharmützel, Pfefferspray-Einsätze und 37 Festnahmen. Und auch einige Verletzte. Unter ihnen eine 42-Jährige, die sich einen Verrenkungsbruch des linken Knöchels zuzog. Schuld daran soll ein Polizist sein – was der gestern, Dienstagvormittag, im Landesgericht für Strafsachen in Wien allerdings abstritt.


„Sie sind noch Polizist?“, fragt Richterin Nicole Baczak zu Beginn. „Noch!?“, mokiert sein Anwalt Matthias Prückler und schüttelt den Kopf. Der junge Polizist aus Niederösterreich war Teil der „Ordnungsdiensteinheit“. „Wir sind mit dem Bus die Brennpunkte angefahren, bei denen wir gebraucht wurden“, schildert er.

Abgehoben


Ein solcher Brennpunkt befand sich beim Café Eiles in der Josefstädter Straße. „Es war ein ziemliches Durcheinander“, erinnert sich der Hobby-Bodybuilder. „Wir sollten die Demonstranten abdrängen und eine Absperrkette bilden.“ Hinter der Kette allerdings befanden sich auch Demonstranten – darunter die damals 17-jährige Tochter des mutmaßlichen Opfers. Die Frau (übrigens Mitglied der Kommunistischen Gewerkschaftsinitiative) wollte zu ihrem Kind und deshalb durch die Sperrkette. „Dann hat er mich unter den Schultern gepackt, mich angehoben und mich von sich weggeworfen“, schildert die Frau.

Die Version des Polizisten ist eine andere: „Ich habe mich kurz umgedreht, ein Mann ist hinter mir fixiert worden. Als ich wieder nach vorne geschaut habe, lag die Frau schon am Boden.“


Das Opfer erkennt den Polizisten wieder. Andere Zeugen wollen ihn an seinem Helm mit der Nummer 18 identifiziert haben – doch den trug die ganze Einheit.


„Alle diese Zeugen mögen die Polizei nicht. Wenn man die Polizei nicht mag, entsteht eine Wahrnehmungsverzerrung“, sagt Richterin Baczak. Und in Richtung des Polizisten bemerkte sie: „Man musste einen Schuldigen finden, und der sind Sie.“


Deshalb: Freispruch. „Ohne Zweifel“, betont Baczak. Nicht rechtskräftig.

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