3-Jähriger stürzte in Wien aus Fenster: Mutter vor Gericht

Terror-Prozess am Wiener Landesgericht
Die 31-Jährige ging zum Bowling und ließ ihre beiden Kinder unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück.

Weil sie ihre Fürsorgepflichten vernachlässigt hatte, ist eine 31-jährige Mutter zweier Kleinkinder am Dienstag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Die Frau hatte ihre beiden Kinder unbeaufsichtigt in ihrer Wohnung in Hernals gelassen, um in einer nahe gelegenen Bowlinghalle den Abend zu genießen. In ihrer Abwesenheit kletterte ihr älterer Sohn auf ein Fensterbrett und stürzte aus dem geöffneten Fenster vier Meter in die Tiefe.

Der Dreijährige blieb bei dem Sturz aus dem ersten Stock wie durch ein Wunder beinahe unverletzt. "Er hatte nur ein paar Kratzer, Gott sei Dank. Er war vier Tage im Krankenhaus", schilderte die Angeklagte. Der Bub war am 15. Juli 2023 nicht unmittelbar am betonierten Innenhof aufgeprallt, er landete zunächst in einem Hochbeet, das dabei teilweise zertrümmert wurde, und kollerte erst in weiterer Folge auf den Boden.

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Die Mutter war umfassend geständig und schuldeinsichtig. "Es war der größte Fehler meines Lebens", sagte sie. Sie habe damals geglaubt, mit der Video-Funktion ihrer beiden Handys, wovon sie eines in der Wohnung beließ, das Geschehen zu Hause überwachen zu können: "Das war ein Fehler, der mir nie wieder passieren wird. Ich lasse sie nie im Leben mehr allein, die Kinder sind das Wichtigste für mich." Die 31-Jährige verwies außerdem darauf, dass sie inzwischen die Fenstergriffe austauschen habe lassen. Ihre Kinder könnten jetzt die Fenster nicht mehr ohne weiteres aufmachen.

Aufgrund der geständigen Verantwortung und der bisherigen Unbescholtenheit der Frau wurde die Strafsache diversionell erledigt. Die 31-Jährige erklärte sich zur Zahlung einer Buße von 150 Euro bereit und akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren, während der sie sich in strafrechtlicher Hinsicht nichts zuschulden lassen kommen darf. Im Gegenzug wird die Anzeige zurückgelegt, die Frau gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden, die Entscheidung ist daher rechtskräftig.

Der Mutter und ihrem nunmehrigen Partner wurden die beiden Kinder nicht abgenommen. Das Jugendamt hatte sich nach dem Vorfall eingeschaltet und kam nach wöchentlichen Kontrollbesuchen zum Schluss, dass die Kleinen in der Familie gut aufgehoben sind.

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