Jugendliche lag tot in Wiener Wohnung: 54-Jähriger festgenommen

Polizei
Die Teenagerin dürfte an einer Drogenüberdosis gestorben sein. Was genau sie konsumiert hatte, ist noch unklar.

Eine 16-Jährige ist Sonntagmittag in einer Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus tot aufgefunden worden. Ein 54-jähriger Mann rief die Polizei, weil die Jugendliche bewusstlos geworden sei. Er habe das Mädchen am Vortag kennengelernt, mit in die Wohnung seiner Verwandten genommen und mit der 16-Jährigen scheinbar Drogen konsumiert. Der 54-Jährige wurde laut Polizei festgenommen. In der Wohnung wurde Suchtgift - vermutlich Kokain - sichergestellt. 

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Als die Beamten in die Wohnung kamen, war die junge Wienerin bereits tot. Aufgrund der Auffindesituation wurde der 54-Jährige über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien vorläufig festgenommen. Eine Obduktion ergab, dass keine Anzeichen eines Fremdverschuldens festzustellen sind, wobei ein toxikologisches Gutachten noch ausständig ist. In der Wohnung wurde eine weiße Substanz sichergestellt. Der Rumäne gab in einer ersten Befragung an, er habe mit der 16-Jährigen Kokain konsumiert und anschließend einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt. Ob dies den Tatsachen entspricht, wird nun vom Wiener Landeskriminalamt ermittelt. 

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Die beiden hatten sich auf einem Bahnhof kennengelernt, um welchen es sich handelt, wollte die Polizei aus kriminaltaktischen Gründen nicht sagen. In der Nähe der Wohnung befindet sich der Westbahnhof. Der 54-Jährige bewohnt derzeit ein Zimmer in der Wohnung seiner Verwandten nahe des Auer-Welsbach-Parks. Die Angehörigen waren wahrscheinlich zum Zeitpunkt des Todes der Jugendlichen anwesend. Zumindest waren sie dabei, als der 54-Jährige die Polizei alarmiert hatte. 

Sie dürften aber von den Vorkommnissen in dem Zimmer nichts mitbekommen haben. Der 54-Jährige befand sich am Montag noch in Haft. Eine Vernehmung soll im Lauf des Tages noch stattfinden. Dann wird entschieden, ob U-Haft beantragt wird oder nicht. Auch seine Verwandten sollen befragt werden. Der 54-Jährige ist amtsbekannt, jedoch nicht wegen Drogendelikten.

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