12-Jährige in Wien missbraucht: Nächster Prozess im Herbst

PROZESS UM TOTES BABY IN WIEN: VATER WEGEN MORDES VOR GERICHT
Das Mädchen soll zwischen März und Juni 2023 mehrmals sexuell missbraucht worden sein.

Ab 25. September wird am Wiener Landesgericht gegen neun Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen mehrerer Sexualdelikte verhandelt, die sich 2023 begeben haben sollen.

Die Angeklagten im Alter von 16 bis 21 sollen zwischen März und Juni 2023 mit der damals Zwölfjährigen gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Einige der Burschen waren zu diesem Zeitpunkt erst seit kurzem strafmündig.

Zweitägiger Prozess

Den Angeklagten werden Vergehen der geschlechtlichen Nötigung und die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu Last gelegt. Zurzeit befinden sich alle zehn auf freiem Fuß. 

Die Verhandlung soll zwei Tage andauern. Die Urteilsverkündung ist für 26. September geplant.

Angeklagte bisher nicht geständig

Zu den Übergriffen soll es in einem Park- und Stiegenhaus sowie in einem angemieteten Hotelzimmer gekommen sein. Die Angeklagten behaupten, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei und dass sie das Mädchen für über 14 gehalten haben.

Inwiefern das glaubwürdig ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung und obliegt dem Gericht. Dem Vernehmen nach soll die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien als weisungsbefugte Behörde auf die Anklageerhebung bestanden haben. Die Staatsanwaltschaft Wien soll nach APA-Informationen zunächst insofern Bedenken gehabt haben, als eine Anklage von Gesetzes wegen nur dann einzubringen ist, wenn die Anklagebehörde von einer Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent ausgeht.

Bereits mehrere Verhandlungen 

Im Fall des betroffenen Mädchens gab bereits drei Verhandlungen. 

Bei einem 16-Jährigen kam ein Schöffensenat vergangenen Dezember zum Schluss, dass es "völlig einvernehmlichen" Sex und keine Gewalt gegeben habe. Für den Jugendlichen soll "nicht erkennbar" gewesen sein, dass das Mädchen nicht einverstanden war, hieß es. 

Anfang Jänner wurde ein 17-Jähriger nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", sagte die vorsitzende Richterin. Womöglich habe es bei dem Mädchen zwar "eine innere Ablehnung" gegeben. Es sei aber "nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war" und im Zweifel sei "nicht feststellbar", dass Gewalt angewendet worden sei, hieß es.

Ex-Freund verurteilt

Verurteilt wurde allerdings der mittlerweile 18 Jahre alte Ex-Freund des Mädchens. Er fasste am 24. März wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Nötigung 15 Monaten bedingt aus, weil er nach ihrem 13. Geburtstag mehrfach einvernehmlichen Sex mit ihr hatte und in Kenntnis ihres noch kindlichen Alters war. 

Sex mit Personen unter 14 Jahren ist auch für Jugendliche verboten, wenn der Altersunterschied mehr als 36 Monate ausmacht.

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