Vogelgrippe: Österreich beugt vor

Tote Schwäne in der Mur entdeckt (Symbolbild).
Mittlerweile sind europaweit bereits 18 Staaten vom Virus betroffen. Die betroffenen Behörden in Österreich einigten sich auf eine Verordnung um das Geflügelpestrisiko zu minimieren.

In Europa breitet sich seit November die "Vogelgrippe", die Geflügelpest durch das A(H5N8)-Virus weiter aus. Die slowakischen und tschechischen Behörden haben in den vergangenen Tagen Fälle in der Nähe von Bratislava und Brünn bestätigt. Deshalb werden Anfang kommender Woche die Vorsorgemaßnahmen, die in Österreich bisher nur um betroffene Regionen galten, auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.

Erhöhtes Risiko

Am Mittwoch fand im Gesundheitsministerium eine Besprechung mit den Vertretern aller Bundesländer, der Geflügelwirtschaft, des Landwirtschaftsministeriums, der Landwirtschaftskammer sowie der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) und der Veterinärmedizinischen Universität statt. Auf Basis der Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation kam man überein, dass das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen werden soll.

Mit Unterzeichnung der geplanten Verordnung müssen die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind. Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen. Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muss besonders sorgfältig erfolgen. Bei Verdachtsmomenten ist sofort ein Tierarzt bzw. die Behörde zu verständigen.

Bereits 18 Staaten betroffen

In den vergangenen Monaten wurden in Europa insgesamt 398 Fälle bei Hausgeflügel und 351 Fälle bei Wildgeflügel behördlich festgestellt. Insgesamt sind bereits 18 Staaten betroffen. Am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES in Mödling wurden bisher 749 Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel auf das A(H5N8)-Virus untersucht: Bei 29 Wildvögeln (Brachvogel, Graureiher, Lachmöwe, Mäusebussard, Möwe, Reiherente, Schwan, Silbermöwe, Sturmmöwe, Tafelente, Waldwasserläufer, Haubentaucher; 23 Wildvögel im Bodenseegebiet, zwei in Salzburg, vier in Oberösterreich) bzw. in einem Putenbetrieb in Vorarlberg wurde das Virus nachgewiesen.

Bisher sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen durch A(H5N8)-Viren bekannt geworden. Daher handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche, welche alle Arten von Geflügel betreffen kann.

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