Seisenbacher: Rechtsmittel gegen Ausreise erneut zurückgewiesen

Peter Seisenbacher.
Über einen möglichen dritten Versuch Seisenbachers beim Petschersk-Bezirksgericht lagen am Freitag keinen Angaben vor.

Nach dem Verwaltungsgericht von Kiew hat auch das Gericht des Kiewer Schewtschenko-Bezirks aus formalen Gründen ein Rechtsmittel von Peter Seisenbacher zurückgewiesen, mit dem der österreichischen Ex-Sportler gegen eine Ausreiseaufforderung der Migrationsbehörde vorgehen wollte. Der Beschluss vom 9. November wurde am Donnerstag in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht.

Das Gericht sei für den Antrag örtlich unzuständig, da die Ausreiseaufforderung der ukrainischen Migrationsbehörde in Bezug auf Seisenbacher von zuständigen Beamten im Petschersk-Bezirk von Kiew ergangen sei, heißt es im Beschluss. Der Richter empfiehlt dem Antragsteller, seinen Antrag beim Gericht des Petschersk-Bezirks einzureichen.

Wortkarg und ohne Erklärung

Seisenbachers ukrainischer Anwalt Sergej Koschelnik wollte am Freitag nicht sagen, ob es sich beim fehlgeleiteten Antrag um einen formalen Fehler seinerseits oder eine Strategie mit unklarem Hintergrund gehandelt habe. Auch eine Interviewanfrage der APA bei Koschelnik blieb Anfang der Woche unbeantwortet. Der Anwalt gab sich äußerst wortkarg und wollte auf explizite Nachfrage nicht einmal erklären, ob er die Anfrage an seinen Klienten übermittelt habe.

Der Antrag, der im Oktober zunächst beim Verwaltungsgericht von Kiew eingereicht, aus formalen Gründen zurückgewiesen und im November erneut beim Gericht des Schewtschenko-Bezirk eingereicht und erneut zurückgewiesen wurde, hatte sich gegen eine Entscheidung der Migrationsbehörde in Kiew-Petschersk gerichtet, die Seisenbacher wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis zum 12. Oktober aufgefordert hatte. Eine von Österreich begehrte Auslieferung des Ex-Judokas, für den die Unschuldsvermutung gilt, war zuvor vom Justizministerium in Kiew abgelehnt worden. Die dem Ex-Judoka vorgeworfenen Sexualdelikte mit Unmündigen sic nach ukrainischem Recht verjährt.

Über einen möglichen dritten Versuch Seisenbachers beim Petschersk-Bezirksgericht lagen am Freitag keinen Angaben vor. Auch die Migrationsbehörde hat laut dem ukrainischen Gerichtsregister bisher keine weiteren Anträge in Bezug auf den Österreicher gestellt. Nach Ablauf jener Frist, die ihm die Migrationsbehörde zur Ausreise gegeben hatte, wäre etwa ein Antrag auf Zwangsdeportation möglich. Nach Entwertung seiner Reisepässe verfügt Seisenbacher derzeit über keine gültigen Reisedokumente und könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien wartet.

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