Rasierer-Krieg: Teure Klingen gegen billige

Gillette kämpft um seine teuren Ersatzklingen
Gillette klagt Wilkinson.Ein umstrittenes Patent für den Mach3 läuft im Februar 2018 aus.

Ein Düsseldorfer Gericht muss demnächst entscheiden, ob Wilkinson seine billigen Klingen für den patentierten Mach3 von Gillette verkaufen darf. Ein erbitterter Krieg, der aber laut der Düsseldorfer Gerichtssprecherin eigentlich gar nicht geführt werden müsste. Denn im Februar 2018 läuft das umstrittene Patent sowieso ab. Dann würden die billigen Klingen für den "Mach3", um die man in der TV-Werbung derzeit gar nicht herumkommt, sowieso erlaubt sein.

Gillette, eine Tochter des US-Konzerns Procter & Gamble mit Deutschland-Zentrale im hessischen Bad Schwalbach beantragte beim Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung, die dem Erzrivalen Wilkinson und dessen US-Mutterkonzern Edgewell Herstellung und Verkauf der umstrittenen Nachahmer-Klingen verbieten soll. Gillette sieht durch das Nachahmerprodukt sein europäisches Patent Nummer EP 1695800 verletzt, in dem es um die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen und dem Griffstück geht. "Wir haben sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass wir uns wehren, wenn Edgewell oder ein anderes Unternehmen unsere Patente verletzt und tun, was nötig ist, um unsere Rechte zu wahren", sagte kürzlich die Leiterin der Rechtsabteilung von Procter & Gamble, Deborah Majoras.

Wilkinson hält das Gillette-Patent für nichtig. Das Unternehmen habe beim zuständigen Patentgericht in München kürzlich eine entsprechende Klage erhoben. Ein Patent kann für nichtig erklärt werden, wenn die "Erfindungshöhe" nicht ausreicht.

Allein für den "Mach3 Turbo" habe Gillette 35 Patente angemeldet. Das reiche von der Schnittstelle für die Verbindung zwischen Klinge und Schaft über den Neigungswinkel der Klingen bis zur Verpackung.

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