Prag: Studentin scheitert mit Klage wegen Kopftuchverbots

Debatte um Kopftuch in Schulen
Der Fall der aus Somalia stammenden Ahmednuur beschäftigte Tschechien schon seit Jahren.

Der Fall einer muslimischen Schülerin, die wegen eines Kopftuchverbots im Unterricht Klage einreichte, beschäftigt Tschechien schon seit Jahren. Ein Prager Gericht wies nun am Freitag das Ansuchen der aus Somalia stammenden Frau ab. Der Grund: Die frühere Schülerin einer Krankenpflegeschule hätte unter anderem die Klage zu spät eingereicht - nämlich erst nach Abbruch der Ausbildung.

Ayan Jamaal Ahmednuur begann ihre Ausbildung im September 2013. Kurz danach verließ sie die Schule mit der Begründung, dort wegen ihrer Religion diskriminiert worden zu sein und im Unterricht keinen Hijab tragen zu dürfen. Daraufhin reichte sie Klage ein und forderte von der Schule eine Entschuldigung sowie eine Kompensation in Höhe von 60.000 Kronen (2.220,50 Euro). Ahmednuur bekam 2011 Asyl in Tschechien.

Klage im Nachhinein eingereicht

Die Krankenpflegeschule bezeichnete die Vorwürfe der ehemaligen Schülerin als "absurd" und "hysterisch". Ahmednuur sei praktisch "nie offiziell Schülerin" gewesen, weil sie der Direktion beim Antritt bestimmte Dokumente wie die Aufenthaltsgenehmigung nicht vorgelegt hatte, hieß es. Auch habe sie die Ausbildung aus freien Stücken abgebrochen und die Klage wegen "Diskriminierung" erst im Nachhinein eingereicht.

Das Prager Gericht gab nun der Ausbildungsstätte Recht. Nur als Schülerin könnte sie die Ansprüche laut dem Antidiskriminierungs-Gesetz geltend machen, begründete die Richterin das Urteil.

Der Fall Ahmednuurs erlangte landesweit Berühmtheit, nachdem ihn das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Tschechien und die Menschenrechtsaktivistin Anna Sabatova aufgegriffen hatten.

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