Lichtinstallation am Dom: "Du sollst nicht stehlen"

Haus hinter hohen Mauern: Die Kosten explodierten auf 31 Millionen
Der Limburger Bischof, der seinen Amtssitz um 31 Millionen Euro ausbauen lässt, soll zurücktreten.

Eine Lichtinstallation auf dem Limburger Dom ließ keine Zweifel offen: Dienstagabend projizierte der Lichtkünstler Oliver Bienkowski das siebente Gebot auf das Domportal: „Du sollst nicht stehlen.“

Der umstrittene katholische Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der gleich nebenan hinter hohen Mauern wohnt, reagierte nicht. Dafür machten sich seine Kritiker sehr laut Luft. Es könne nicht sein, dass ein Bischof seinen Amtssitz um 31 Millionen Euro ausbaut. Mehrere Geistliche verlangten öffentlich seinen Rücktritt. Wenn er nicht freiwillig gehe, forderten sie Papst Franziskus auf, ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

Unfähig, uneinsichtig

Scharfe Worte fand der Kirchenrechtler Thomas Schüller: Er bezeichnete den 53-Jährigen als „unfähig, uneinsichtig und offensichtlich krank“. Schüller: „Der Bischof wird vermutlich an seinem Stuhl kleben, da gibt es nur noch einen Weg: die Amtsenthebung durch den Papst. Das ist eindeutig“, sagte der Professor aus Münster dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Der Bischof selbst will sich nicht äußern. Er kündigte an, auf die Prüfung durch die deutschte Bischofskonferenz zu warten.

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst steht nicht nur wegen seines absurd teuren Wohnhauses in der Kritik. Sein autoritärer und erzkonservativer Führungsstil war Priestern und Gläubigen lange ein Dorn im Auge.

Berichte nach Rom

Jetzt hoffen alle auf den Gesandten des Papstes, der seit September aus Limburg nach Rom berichten muss.

Nicht unkritisch wird das Verhalten der drei Mitglieder im Vermögensverwaltungsrat des Bistums gesehen. Auch sie sollten zurücktreten, fordert Thomas Schüller: „Sie haben sich über Jahre hinweg Haushaltspläne vorenthalten lassen. Wie sollen sie da ihre Kontrollfunktion wahrnehmen?“ Bezahlt wurde der Bau zum großen Teil vom Bischöflichen Stuhl, einem mehr als 100 Jahre alten Kirchenvermögen, das dem Bischof für seine Aufgaben zur Verfügung steht.

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