Freund bei Sexspiel mit Kreissäge getötet: Studentin in München vor Gericht

Die Tat soll sich im Dezember 2008 abgespielt haben, erst Jahre später kam sie ans Tageslicht. Die Staatsanwaltschaft geht von einer "unglücklichen Beziehung" als Motiv aus.

Eine Pädagogik-Studentin steht seit Montag wegen Mordes in München vor Gericht, weil sie ihren Freund beim Sexspiel mit einer Handkreissäge umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft München I wirft der 32-Jährigen vor, den Mann im Jahr 2008 in ihrer Studenten-WG beim Sex ans Bett gefesselt und ihn dann mit der Kreissäge attackiert und getötet zu haben.

Die Vorwürfe gegen die 32-Jährige klingen beim Anblick der Angeklagten noch unglaublicher, dieser unscheinbaren, rundlichen Frau mit Lockenkopf, randloser Brille und weißer Bluse unter schwarzem Blazer, der Pädagogik-Studentin und angehenden Lehrerin in einer Waldorf-Schule. Zu viel Alkohol und Marihuana habe sie lange konsumiert. Aber keine Vorstrafen, kein aggressives Verhalten - bis zu dem Tag im Dezember 2008.

Leiche im Garten verscharrt

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, dass es zu der Tat gekommen sei, als sie ihren langjährigen Lebensgefährten - wie es zwischen den beiden üblich war - ans Bett fesselte. Dann verdunkelte sie ihm mit einer zugeklebten Taucherbrille die Augen, attackierte und tötete ihn mit der Handkreissäge. Wahrscheinlich, so die Anklage, war er nach den Schnitten in seinen Oberkörper schon tot, als seine Freundin ihm den Kopf abschnitt. Die grausam zugerichtete Leiche ließ sie demnach im Haus, bis ihr nächster Freund diese fand und gemeinsam mit ihr und einem weiteren Bekannten im Garten verscharrte. Erst Jahre später, Anfang 2016, kam die Tat ans Tageslicht.

Freund bei Sexspiel mit Kreissäge getötet: Studentin in München vor Gericht
Übertragungswagen von Fernsehteams stehen am 24.04.2014 in München (Bayern) vor dem Landgericht München I. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Briten Ecclestone vor, dass er dem ehemaligen Vorstand der BayernLB, Gribkowsky, 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt und sich einen Großteil davon in Form einer Beraterprovision von der BayernLB zurückgeholt haben soll. Foto: Nicolas Armer/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die Staatsanwaltschaft geht von einer unglücklichen Beziehung als Motiv aus. Die Angeklagte habe sich oft von ihrem Partner gedemütigt gefühlt. "Die Angeschuldigte wird daher beschuldigt, heimtückisch einen Menschen getötet zu haben", sagte die Staatsanwältin.

Die Angeklagte bestreitet die Tat nicht, wie ihre Anwältin Birgit Schwerdt betonte. "Ihre Tätereigenschaft steht fest. Jetzt geht es darum: War es tatsächlich Heimtücke im juristischen Sinn - sprich: Mord? Gibt es Möglichkeiten, von der lebenslangen Freiheitsstrafe wegzukommen? Das ist die entscheidende Frage, die es im Prozess zu klären gilt." Auf Antrag der Verteidigerin schloss das Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Täterin und Opfer für die Vernehmung zur Tat und zur Beziehung die Öffentlichkeit aus. Die Tat stehe im Zusammenhang mit dem Sexleben des Paares.

"Zwei Menschen"

Das Opfer sei ein Mann mit zwei Gesichtern gewesen, behauptete die Angeklagte und sprach von "zwei Menschen". Der eine Mensch sei "wahnsinnig intelligent, sehr humorvoll, gut erzogen" gewesen. Über den zweiten Menschen wollte sie zunächst nicht sprechen. Denn für die Aussage über ihre Beziehung und die Tat beantragte ihre Anwältin den Ausschluss der Öffentlichkeit. Es sei zu befürchten, dass ihre "Persönlichkeitssphäre unverhältnismäßig beeinträchtigt" würde.

Ihr nächster Freund hatte die Leiche im Jahr 2009, als die Frau im Urlaub war, entdeckt. Nach ihrer Rückkehr verscharrte das Paar mit einem weiteren Bekannten den Toten im Garten des Hauses in Haar bei München. Dort wurden die Überreste erst Anfang 2016 gefunden. Die Angehörigen des Opfers waren davon ausgegangen, der junge Mann sei mit einer neuen Freundin ins Ausland gezogen.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Der neue Freund und der Bekannte wurden in einem anderen Verfahren in erster Instanz wegen Strafvereitelung bereits noch nicht rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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