Deutschland: Mitglieder von rechter Terrorgruppe verurteilt
Den Kölner Dom wollten sie in Brand setzen, dabei "Allahu Akbar" rufen und es damit als Werk von Islamisten aussehen lassen. Und viele Flüchtlinge wollten sie töten, "eine Handvoll Tote reicht nicht". Was Richter Reinhold Baier am Mittwoch in seinem Urteil aus Chatprotokollen der Oldschool Society zitiert, klingt verstörend.
Wirklich gefährlich waren die Rechtsextremen aber nicht - dafür waren sie zu stümperhaft. Richter Baier vom Oberlandesgericht München schickt die drei Männer und eine Frau, die sich über Internetchats kennenlernten und radikalisierten, nach elf Monaten Prozess wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zwischen drei und fünf Jahre in Haft. Dies ist etwas weniger, als die Bundesanwaltschaft forderte, aber deutlich mehr als die von den Verteidigern geforderten Freisprüche.
15 Jahre wären möglich gewesen
Für den zu fünf Jahren Haft verurteilten Markus W. und den zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten Andreas H. wären als Rädelsführer auch 15 Jahre Gefängnis möglich gewesen. Für die zu drei Jahren und zehn Monate verurteilte Denis G. und den zu drei Jahren Haft verurteilten Olaf O. als Mitglieder einer Terrorvereinigung bis zu zehn Jahre.
Die Angeklagten schütteln zwar bei der Urteilsbegründung immer wieder ungläubig die Köpfe. Ihre Verteidiger aber signalisieren nach dem Prozess, dass sie die Haftstrafen wohl akzeptieren werden. Da die vier bereits seit Mai 2015 in Untersuchungshaft sitzen, haben sie zum Teil schon bald zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen und könnten bei guter Führung ohnehin freikommen.
"Einsame, erfolglose Menschen"
In ihren Plädoyers ließen die Verteidiger selbst kein gutes Haar an ihren Mandanten. Einsame, erfolglose Menschen seien der zuletzt in Augsburg lebende Maler und Chef der Gruppe, Andreas H., der in Sachsen lebende Vizechef und Security-Mitarbeiter Markus W., die aus dem sächsischen Freital stammende arbeitslose Denis G. und der ebenfalls langzeitarbeitslose Olaf O. aus Bochum.
Mit der Vita ihrer Mandanten, die "im Leben nichts auf die Reihe gekriegt" hätten, begründeten die Verteidiger ihre Forderung nach Freisprüchen. Sie glauben, dass sie auch niemals zu Anschlägen in der Lage gewesen wären. Richter Baier argumentiert aber detailliert, warum er das anders sieht.
Baier verweist etwa darauf, dass die Gruppe eine straffe Satzung hatte - mit Verhaltensregeln und einer klaren Hierarchie. Dem Chef und seinem Vize war alles unterzuordnen. Beispielhaft schildert der Richter, wie ein Mitglied einmal von Rädelsführer Markus W. zusammen geschlagen wurde - und sich dann entschuldigen musste, dass es dazu kommen konnte.
In ihren Internetchats sei zwar viel Belangloses geschrieben worden - aber immer wieder und immer konkreter auch über die Notwendigkeit von Anschlägen. Eine "Eskalation der Gewaltbereitschaft" stellte der Richter fest. Nachdem ein erstes Treffen der Gruppe im Besäufnis geendet war, verordnete sich die Gruppe selbst für ihre Treffen Abstinenz.
De Maiziere begrüßt Urteil
Beim letzten Treffen der Oldschool Society hätte es womöglich zu einem Anschlag kommen sollen. Wenige Tage vorher besorgten die Angeklagten W. und G. aus Tschechien in Deutschland verbotene Böller.
Allerdings kam es nie zu diesem Treffen. Die Gruppe war schon monatelang vorher überwacht worden. Zuletzt schrieb ein V-Mann in den Internetchats sogar selbst mit. Verfassungsschützer spotteten nach dem Auffliegen der Oldschool Society darüber, wie leicht es ihnen gemacht worden war.
Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) hat das Urteil begrüßt. "Das Urteil heute zeigt, dass der Rechtsstaat in der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus entschlossen und wachsam ist", erklärte de Maiziere am Mittwoch in Berlin.
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