C. Concordia: Rätsel um Entschädigung
Die Passagiere des am 13. Jänner havarierten Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" können schon bald mit einer Entschädigung für den Verlust von Gepäck, psychischen Schäden, sowie einer Kostenrückerstattung für die Heimreise rechnen. Konsumentenschützer haben sich am Freitag mit der Kreuzfahrtgesellschaft "Costa Crociere" und dem Betreiber der "Costa Concordia" grundsätzlich geeinigt. Von 14.000 Euro war zunächst die Rede gewesen, doch wie "Eurotours" gegenüber dem KURIER richtigstellte, betrifft das nur die Italien-Dependance von Costa. Die Höhe der Zahlungen für Österreich und Deutschland sollen erst Anfang nächster Woche festgelegt werden.
Rasche Bearbeitung
Betroffen sind auch 77 Österreicher. "Eurotours", exklusiver Reiseveranstalter von Hofer-Reisen, bei dem 50 Österreicher die Kreuzfahrt gebucht hatten, das Österreichische Verkehrsbüro, und " Costa Crociere" haben sich darauf geeinigt, dass im Sinne einer koordinierten Abwicklung sämtliche Ersatzansprüche der Österreicher nun direkt bei Costa Kreuzfahrten in Hamburg gebündelt und von der Kreuzfahrtgesellschaft abgewickelt werden, um sicherzustellen, dass die Gäste nur einen Ansprechpartner haben und somit eine effiziente und rasche Bearbeitung gewährleistet ist. "Alle Ansprüche, die bei uns eingehen, werden daher von uns ab sofort direkt an Costa weitergeleitet und dort bearbeitet. Unsere Kunden wurden bereits entsprechend informiert", sagt Stefan Bracher, Kommunikations- und Marketingchef von Eurotours.
Sammelklagen gegen die Reederei wurden auch von US-Passagieren eingereicht. Das französische Justizministerium kündigte an, dass sich ein Pariser Gericht mit der Frage der Entschädigungen für die 462 Franzosen an Bord der " Costa Concordia" kümmern wird.
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