Glaube befreit nicht von Schwimmunterricht

Eine muslimische Schülerin der Vigeliusschule in Freiburg sitzt am Dienstag (23.06.2009) im Westbad in Freiburg in einem Ganzkörper-Badeanzug am Rande des Schwimmbeckens. Um die Teilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht zu ermöglichen schaffte die Lehrerin der Vigeliusschule die schwarzen Ganzkörperanzüge an. Immerhin zehn Schülerinnen aus verschiedenen Klassen bestreiten den Schwimmunterricht im sogenannten "Burkini". Foto: Rolf Haid dpa/lsw (Zu lsw-KORR "Im Ganzkörperdress zum Schwimmunterricht") +++(c) dpa - Bildfunk+++
Burkini-Urteil: Muslimische Schülerinnen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen.

In Deutschland kann muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen, entschied das Gericht. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt/Main mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründung eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen.

Die Eltern des marokkanisch-stämmigen Mädchens hatten laut Spiegel online vor zwei Jahren die Befreiung ihrer Tochter vom gemeinsamen Schwimmunterricht beantragt, weil die Teilnahme am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen mit den muslimischen Bekleidungsvorschriften nicht vereinbar sei. Die Schule lehnte das Ansinnen ab. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies die Klage bereits ab.

Im aktuellen Verfahren kam das Grundrecht auf Glaubensfreiheit ins Spiel. Auch das ließ das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten: "Das Grundrecht der Glaubensfreiheit vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter - einschließlich solcher auf dem Gebiet der Bekleidung - konfrontiert zu werden, die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind."

Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßt "Burkini-Urteil"

Der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, hat das "Burkini-Urteil" des Bundesverwaltungsgerichtes am Mittwoch als "weise" begrüßt. Kolat sagte der Saarbrücker Zeitung (Donnerstag-Ausgabe): "Ich finde, das Gericht hat einen hinnehmbaren Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag gefunden."

Es sei wichtig, dass muslimische Kinder am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten, so Kolat. Dazu gehöre auch der Schwimm- und Sportunterricht.

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