Vorwürfe gegen Erzieherin, die Dreijährige getötet haben soll

Symbolbild
Ermittler stießen auf weitere Vorfälle in früheren Kindergärten der 25-Jährigen.

Bei den Ermittlungen gegen eine wegen Mordes an einem dreijährigen Kita-Kind verdächtigen Erzieherin in Viersen sind die Behörden auf weitere Vorfälle in früheren Kindergärten der 25-Jährigen gestoßen. Das sagten die Ermittler bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Mönchengladbach.

Die Polizei beschrieb mehrere Fälle, in denen unter anderem ein Bub mit dem Notarzt ins Krankenhaus gekommen war. Ein erster Fall ereignete sich demnach bereits 2017. Wie die Polizei zu einem früheren Zeitpunkt gesagt hatte, gab es bislang nie Ermittlungen gegen die Frau wegen Übergriffen. Allerdings wegen Vortäuschens einer Straftat.

Gegen die unter Mordverdacht stehende Frau hatte es nach Angaben der Stadt vorher in Viersen keine Beschwerden gegeben. Die Frau hatte demnach von sich aus am 15. April gekündigt. Das Kind sei dann am vorletzten Arbeitstag der 25-Jährigen mit einem Atemstillstand ins Krankenhaus gebracht worden, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Der 22. April sei der letzte Arbeitstag gewesen, bevor die Frau Resturlaub nehmen und am 1. Mai eine neue Arbeitsstelle antreten wollte. Die 25-Jährige hatte erst am 1. Januar 2020 in der Kita „Steinkreis“ angefangen.

Das Mädchen war nach Atemstillstand, Reanimation und weiterer notärztlicher Versorgung vom Rettungsdienst aus der Kita ins Krankenhaus gebracht worden. Dort wurde klar, dass das Kind schwerste Schäden davon getragen hatte und die Ursache - so die Stadt - sich medizinisch nicht erklären ließ. Das Krankenhaus habe daher ein Gutachten angeregt. Laut den Ermittlern stellte man Einblutungen an den Augen fest, die auf eine Gewalttat hindeuteten.

Das Kind starb am 4. Mai, einen Tag nach seinem Geburtstag. Das Mädchen namens Greta sei seit der Einlieferung ins Krankenhaus maschinell beatmet worden und habe schließlich den Hirntod erlitten.

Die Erzieherin wurde am 19. Mai festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Sie hat den Ermittlern zufolge von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Kommentare