Sexistische Wortwahl: Rüge für Vergewaltigungsurteil in Italien

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Kommentare über Kleidung und Privatleben des Opfers: Italienische Justiz ließ sich von sexistischen Stereotypen beeinflussen.

Italien hat eine Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert: Bei einem Urteil zu einem Fall von angeblicher Gruppenvergewaltigung habe sich die Justiz offenkundig von sexistischen Stereotypen beeinflussen lassen und damit die Rechte der Klägerin verletzt. Referenzen zu ihrer Kleidung, ihrer sexuellen Orientierung und ihren lockeren sexuellen Kontakten in dem Rechtsspruch seien ungerechtfertigt gewesen, entschied der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag.

Für den Fall seien diese Informationen nicht entscheidend gewesen, zur Klärung der Glaubwürdigkeit der Klägerin hätten sie nicht beigetragen. Italien soll der Frau nun 13.600 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung kann noch Widerspruch eingelegt werden.

Recht auf Privatsphäre verletzt

Nach Einschätzung des Gerichtshofs wurde die Klägerin von den Behörden nicht ausreichend vor einer sekundären Viktimisierung geschützt, also vor weiteren negativen Folgen nach der eigentlichen Tat. Im Gegenteil: Ihr Recht auf Privatsphäre sei verletzt worden.

Die Wortwahl im Rechtsspruch spiele hierbei eine wichtige Rolle, auch weil das Urteil öffentlich sei. Der Gerichtshof hielt fest, dass Behörden in ihrer Antwort auf geschlechterbasierte Gewalt sexistische Stereotype vermeiden sollten, auch da sie das Vertrauen von Opfern in die Justiz schwächen könnten.

Freispruch

In dem Fall hatte eine Italienerin eine angebliche Gruppenvergewaltigung zur Anzeige gebracht. Alle sieben Verdächtigen wurden letztlich freigesprochen. Der Freispruch an sich war nicht Gegenstand des Straßburger Urteils, wohl aber die Formulierung der Begründung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.

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