Vergewaltigungen: 20 bis 40 Prozent werden nicht gemeldet

Gewalt an den Frauen
Die Aufklärungsquote liegt bei 80 Prozent.

Von Gerhard Lukesch

Erst kürzlich kam es in Linz zu zwei versuchten Vergewaltigungen. In Oberösterreich werden rund 150 derartige Taten – davon 40 versuchte – angezeigt, österreichweit sind es jährlich 900. So die Statistik des Innenministeriums. Die Aufklärungsquote der Polizei liegt bei rund 80 Prozent, jedoch werden nicht alle Verdächtigen auch verurteilt. Dies liegt darin begründet, dass entweder die Täter unbekannt bleiben, oder die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise für eine Anklage sieht oder es zu einem gerichtlichen Freispruch kommt.

Zu wenig Anzeigen

Der Leiter der Sexualdeliktsgruppe des Landeskriminalamtes (LKA) Oberösterreich, Wolfgang Dirisamer, geht davon aus, dass noch immer weitaus nicht alle schweren Sexualdelikte angezeigt werden. Rund 20 bis 40 Prozent werden nach Schätzungen nicht gemeldet. „Ich bin überzeugt, dass viele aus Angst und Scham noch immer schweigen“, sagt Dirisamer. „Eine Anzeige ist aber immer sinnvoll, denn die Täter machen sicher weiter, wenn sie nicht gestoppt werden.“

Kaum Verjährungen

Speziell mittelgradige und schwerere Sexualverbrechen verjähren in Österreich praktisch nicht mehr. Denn die – je nach Delikt – zumeist zehn- oder gar 20-jährigen Verjährungsfristen gelten wie beispielsweise beim schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen nach Paragraf 206 StGB nicht. Auch eine über Jahre fortgesetzte Tathandlung unterbricht die Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass beispielsweise eine an einem zur Tatzeit achtjährigen Opfer begangene Tat noch bis zu 20 oder gar 30 Jahre nach dem Delikt angezeigt und bestraft werden kann und dem beispielsweise zur Tatzeit 30-jährigen Täter trotz langjährigem sozial integriertem und straffreiem Leben im Pensionsalter eine langjährige Haft droht.

Vier Tätertypen

Der Haupttyp des Vergewaltigers ist nach der Analyse von Kriminalpsychologen der soziopathische Täter. Ihm geht es um die Demonstration von Macht und Männlichkeit, um die Unterwerfung einer Frau, um „Eroberungssex“. Die Tat hebt das Selbstwertgefühl des Angreifers und verschafft ihm Befriedigung. Der zornige Vergewaltiger will seine Wut, Hass und Frustration an einer Frau abreagieren, der Angriff ist spontan, impulsiv und von massiver Gewalt geprägt. Es handelt sich meist um Männer, die auf die betroffene Frau wütend waren, weil sie von ihr zurückgewiesen wurden, oder auch solche, die sich an einer fremden Frau abreagieren. Dieser Typus kommt in rund 20 Prozent der Fälle vor.

Sadisten

Sadistische Vergewaltiger sind selten, eher kaltblütig als spontan aggressiv und wollen ihre Befriedigung durch Angst und Schmerz des Opfers erlangen. Ihr Ziel ist die Gewaltausübung selbst, verbunden mit sexueller Demütigung. Sie bereiten die Taten meist vor und führen beispielsweise Waffen und Fesselungswerkzeuge mit.

Schüchtern und erfolglos

Der bloße sexuelle Vergewaltiger ist ebenfalls selten, wird aber häufig fälschlicherweise als „Prototyp“ des Sexualtäters dargestellt. Er wird als ein „schüchterner, erfolgloser und passiver Mann“ klassifiziert, dem es schwerfällt, eine Beziehung zu einer Frau aufzubauen, und darauf hofft, dass das Opfer positiv auf den Angriff reagiert und gerne mit ihm Sex haben würde.

Hohe Strafrahmen

Die Sexualdelikte finden sich in den Paragrafen 201 bis 214 des Strafgesetzbuches und haben teilweise hohe Strafrahmen. So beträgt etwa bereits dieser für Vergewaltigung von zwei bis zu zehn Jahren. Bei besonders schweren Fällen, wie durch die Anwendung von extremer Gewalt, besondere Qualen oder Erniedrigung des Opfers beträgt die Strafdrohung fünf bis 15 Jahre. Stirbt das Opfer, drohen bis zu lebenslanger Haft.

Zehn Prozent der Opfer sind männlich

In der Praxis werden von Gerichten bei nicht vorbestraften Angeklagten ab dem 21. Lebensjahr bei einer Vergewaltigung zwei bis vier Jahre Haft verhängt. Jugendliche Täter (bis 18 Jahre) haben einen geringeren Strafrahmen. Bei bereits vorbestraften erwachsenen Angeklagten ergehen bei erschwerenden Umständen meist Urteile mit 11 bis zu 14 Jahren Haft. Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das hauptsächlich von Männern begangen wird (rund 97 %), zehn Prozent der Opfer sind männlich.

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