Schweizer Chirurg zockte reihenweise verliebte Frauen ab
Natürlich hat ein kinderloser Arzt, der jahrzehntelang gearbeitet hat, auch ein wenig Geld auf der Seite. So erklärte eine 53-jährige Frau, die sich in den Arzt verliebt und ihm 110.000 Euro zur Veranlagung anvertraut hatte, es dem Zürcher Obergericht.
Für seine „selten gesehene Unverbesserlichkeit“ wandert der 62-jährige Chirurg jetzt einmal 40 Monate ins Gefängnis. Denn zu holen ist bei dem Mann, der schon lange keine Zeit mehr hatte, seinem Beruf nachzugehen, nichts.
Das Geld hat er ausgegeben. Die Frauen haben vor Gericht angegeben, ihm mehr als eine halbe Million Euro übergeben zu haben, doch vermutlich war es viel mehr.
Die Neue Zürcher Zeitung kann es nicht fassen, wie einfach es der Arzt hatte, Geld zu lukrieren. Er lernte seine Opfer ganz banal über Kontaktanzeigen kennen, hofierte sie nach allen Regeln der Kunst und konnte auch längeres Fernbleiben immer mit seiner anstrengenden Tätigkeit als viel beschäftigter Chirurg erklären.
Von April 2012 bis Mai 2012 knöpfte er sechs Frauen über 440.000 Franken ab. Dafür wurde er von einem Berner Gericht im Oktober 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wovon er 12 Monate absitzen musste.
Schräge Investments
Die jetzige Strafe bezieht sich auf drei weitere Frauen, die er um fast 200.000 Euro erleichterte. Eine sollte glauben, dass sie an einer Winzergenossenschaft im Tessin beteiligt wäre. Die andere investierte 58.000 Franken, weil der Herr Doktor dank seiner exzellenten Verbindungen zu einem Banker ihr geraten hatte, in einen Hedgefonds zu investieren.
Der Verteidiger des Arztes plädierte auf Freispruch, da die Frauen nicht betrogen wurden. Dazu fehle die „Arglist“. Die Erzählungen seines Mandanten wären nur einfache Lügen gewesen, die die Frauen ja hätten überprüfen können.
Das Höchstgericht sprach den Mann mit der „narzisstisch-dissozialen“ Persönlichkeit schuldig, weil er unverfroren und mit größter Hartnäckigkeit Lügen erzählt habe, jeweils gut abgestimmt auf die jeweilige Frau.
Das Gericht berücksichtigte aber auch eine „gewisse Blauäugigkeit“ bei den Frauen, die ihm noch Geld gegeben hätten, obwohl bereits Zweifel aufgekommen waren.
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