Wunsch erfüllt: Vergewaltigungsopfer in Spanien durfte sterben
Noelia Castillo hatte ein hartes Leben. Ihre Kindheit war geprägt von schwierigen Familienverhältnissen, eine Zeil lang lebte sie deshalb unter staatlicher Vormundschaft in einem Jugendzentrum. Sie sprach von Übergriffen und Misshandlungen. Im Jahr 2022 wurde sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung. Mehrfach versuchte die junge Frau, sich das Leben zu nehmen. Der letzte Versuch ließ sie querschnittsgelähmt zurück. 2024 beantragte sie schließlich Sterbehilfe.
Seit 2021 gibt es das spanische Euthanasiegesetz. Neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada war Spanien das fünfte Land weltweit, das die aktive Sterbehilfe erlaubte. Seither haben mehr als 1000 Menschen diese Option in Anspruch genommen. Noelias Fall war der erste, der vor Gericht landete. Denn nur wenige Tage vor dem geplanten Termin im August 2024 reichte Noelias Vater Klage ein.
Noelia Castillo kämpfte um Sterbehilfe
Unterstützt von einer ultrareligiösen Vereinigung behauptete er, seine Tochter habe psychische Probleme und sei nicht in der Lage, frei zu entscheiden. Obwohl Fachleute den Fall geprüft und die Genehmigung einstimmig erteilt hatten, stoppte ein Gericht in Katalonien den Prozess vorsorglich. Sieben Monate später gab es Noelia recht. Doch der Vater bliebt hartnäckig.
Fünf juristische Instanzen mussten Noelia Castillo überwinden, um sterben zu dürfen. Gegenüber der Öffentlichkeit erzählte Noelia von dem distanzierten Verhältnis: „Er sagte mir, er würde weder zur Sterbehilfe noch zur Beerdigung kommen, er wolle nichts mehr von mir wissen, für ihn sei ich tot. Er ruft mich nie an, er schreibt mir nie. Wozu will er mich denn am Leben haben?“
Laut spanischem Gesetz ist Sterbehilfe möglich, wenn Antragsteller an einer schweren und unheilbaren Krankheit oder unerträglichen chronischen Schmerzen leiden. Nach Ansicht der Expertenkommission war das bei Noelia der Fall.
Junge Frau wollte sterben - auch Kirche dagegen
Die Kirche war anderer Meinung. Die Spanische Bischofskonferenz erklärte, dass es sich in diesem Fall nicht um eine unheilbare Krankheit handele, sondern um tiefe Wunden, die Zuwendung, Behandlung und Hoffnung erforderten.
Der hohe Gerichtshof von Katalonien gab Noelia recht. Sowohl der Oberste Gerichtshof von Spanien als auch der Verfassungsgerichtshof wiesen die Klage des Vaters zurück. Schließlich wandte sich dieser an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Am 10. März wies auch dieser die Klage zurück.
Verbände, die sich für Sterbehilfe einsetzen, warnten davor, dass die Entscheidung in diesem Fall einen Präzedenzfall schaffen und das Gesetz zur geregelten Sterbehilfe untergraben könnte, da sie den Richtern und nicht den medizinischen Fachkräften das letzte Wort einräumt.
In einem letzten Fernsehinterview am Mittwoch sagte Noelia: "Ich habe es geschafft, und mal sehen, ob ich mich jetzt endlich ausruhen kann, denn ich halte es einfach nicht mehr aus. Ich halte diese Familie nicht mehr aus, ich halte die Schmerzen nicht mehr aus, ich halte all das nicht mehr aus, was mir im Kopf herumspukt.“
Noelia war 25 Jahre alt, als sie am Donnerstag um 18 Uhr sterben durfte.
Kommentare