Fall Susanna: Ali. B gestand Tötung der Schülerin vor Gericht

Der 22-jährige Angeklagte im Landesgericht in Wiesbaden.
Der Angeklagte soll die 14-Jährige vergewaltigt und erwürgt haben. Eine Vergewaltigung streitet Ali B. weiter ab.

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod der Schülerin Susanna F. hat der Angeklagte Ali B. vor dem Landgericht Wiesbaden gestanden, das Mädchen umgebracht zu haben. "Es wurde vor meinen Augen schwarz, dann kam es zu diesem Ereignis. Ich weiß nicht, wie das geschehen konnte", sagte der 22-Jährige am Dienstag vor dem Wiesbadener Landgericht laut Übersetzung des Dolmetschers.

Angeklater streitet Vergewaltigung weiter ab

Die ihm ebenfalls vorgeworfene Vergewaltigung Susannas stritt B. weiterhin ab. Es habe einvernehmlichen Sex gegeben, sagte er. Im Anschluss sei Susanna auf dem Rückweg gestürzt. Sie sei sauer und laut geworden und habe mit der Polizei gedroht. Daraufhin sei ihm schwarz vor Augen geworden, und er habe das Mädchen getötet.

Die Anwältin von Susannas Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, zog B.s Schilderungen von dem Sturz und der anschließenden Tötung in Zweifel. "Etwas Blut im Gesicht begründet keinen Mord", sagte Petra Kaadtmann in Wiesbaden. In der Anklageverlesung warf die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen den Missbrauch und die anschließende Ermordung aus Heimtücke sowie einen schweren Raub vor.

Ali B. sagte weiter, er habe die 14-Jährige drei Monate vor der Tat über einen gemeinsamen Bekannten kennengelernt. Sie hätten öfter Zeit miteinander verbracht, Musik gehört oder seien Hand in Hand spazieren gegangen. Er habe nicht gewusst, wie alt sie sei, sagte der Iraker.

Laut Anklage hat Ali B. in der Nacht auf den 23. Mai 2018 Susanna in einem Feld vergewaltigt. Als die 14-Jährige danach drohte, zur Polizei zu gehen, habe er sie von hinten angegriffen und erwürgt, sagte die Staatsanwältin. Anschließend habe er mit einer weiteren, bisher unbekannten Person ein Erdloch ausgehoben und die Tote vergraben. Der 22-Jährige gestand bereits in den Vernehmungen die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung.

Nach Angaben mehrerer Bild-Journalisten, die vor dem Sitzungssaal warten mussten, versuchten am Dienstag etwa acht Landtagsabgeordnete der hessischen AfD in den Saal zu gelangen. Sie wurden abgewiesen, weil kein Platz war. In der Früh hatte es am Landgericht eine Mahnwache für Susanna gegeben.

Angeklagter setzte sich nach Tat in Irak ab

Der Angeklagte äußerte sich beim Prozess unter anderem zu seinem Drogenkonsum. Er gab an, häufiger Marihuana und Kokain konsumiert zu haben. Susannas Leiche war Anfang Juni 2018 - zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens - gefunden worden. B. gestand in den Vernehmungen die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung.

B. setzte sich kurz nach der Tat mit seiner Familie in den Irak ab. Dort wurde er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und zurück nach Deutschland gebracht. Die Verteidigung monierte am Dienstag, dies stelle ein Verfahrenshindernis dar, weil es nie ein offizielles Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gegeben habe. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab.

An der Rückholung B.s aus dem Irak hatte sich auch der deutsche Bundespolizeipräsident Dieter Romann persönlich beteiligt. Ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurde inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Der Fall Susanna F. schlug politisch hohe Wellen. Zum einen demonstrierten in Mainz verschiedene Gruppen gegen sexualisierte Gewalt und gegen Einwanderung. Auf der anderen Seite protestierten mehrere Bündnisse gegen Rassismus.

Zweite Anklage wegen weiterer Vergewaltigung

Am Dienstag kommender Woche beginnt in Wiesbaden ein weiterer Prozess gegen B., in dem ein 14-Jähriger mitangeklagt ist. In diesem Fall geht es um die mehrfache Vergewaltigung und den schweren sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen.

Auch gegen den Jugendlichen erhob die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage. Ihm wird zusätzlich vorgeworfen, zusammen mit B.s strafunmündigem Bruder die Elfjährige zweimal vergewaltigt und sie bedroht zu haben. Über die Zulassung entschied das Landgericht bisher nicht.

In beiden Prozessen gegen Ali B. sind Termine bis Mai angesetzt. Die Verhandlung um Susannas Tod könnte allerdings deutlich länger dauern.

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